Abwasserentsorgung von Einzelanwesen

Struktur der Abwasserentsorgung

Bayern hat mehr als 2.000 Gemeinden und rund 13 Millionen Einwohner. 97% der Bevölkerung sind an öffentliche Abwasseranlagen angeschlossen. Die Abwässer der restlichen 3% (d. h. von rund 350.000 Einwohnern) können langfristig nicht zentral entsorgt werden - dies wäre technisch oder wirtschaftlich zu aufwendig. Ob das Abwasser eines Ortsteils zentral in einer öffentlichen Kläranlage oder dezentral entsorgt wird, entscheidet die jeweilige Gemeinde auf Basis eines Abwasserentsorgungskonzeptes. Geregelt wird die Abwasserentsorgung in der kommunalen Satzung.

Dezentrale Abwasserentsorgung

Die Lösung für die Abwasserentsorgung von häuslichem Abwasser bei Einzelanwesen ist eine private Kleinkläranlage (KKA). Kleinkläranlagen müssen seit 2002 die gleichen Anforderungen zum Schutz der Gewässer erfüllen wie kleine kommunale Anlagen (nach Anhang 1 der Abwasserverordnung des Bundes). Dies ist nur mit einer biologischen Stufe möglich. Alte Anlagen, die bis dahin eine mechanische Behandlungsstufe hatten, mussten seitdem nachgerüstet oder erneuert werden, neue Anlage wurden sofort mit einer biologischen Stufe errichtet.

Insgesamt hat Bayern die Bürger bei der Nachrüstung sowie dem Anlagenneubau bis Ende 2014 mit 87 Millionen Euro unterstützt. Die rund 83.000 Kleinkläranlagen, die langfristig bestehen bleiben, konnten größtenteils an den Stand der Technik angepasst werden.

Planung und Errichtung von Kleinkläranlagen

Private Kleinkläranlagen erfordern eine sorgfältige Planung. Für die Auswahl des Reinigungsverfahrens gibt es kein Patentrezept. Neben technischen Anlagen sind naturnahe Verfahren möglich. Welches System zu bevorzugen ist, muss der Planer aufgrund der örtlichen Gegebenheiten entscheiden.

Umzäunte Pflanzenkläranlage Naturnahes Reinigungsverfahren: Bepflanzte Bodenfilter oder auch Abwasserteichanlagen sind beliebt

Eigenkontrolle, Wartung und Überwachung von Kleinkläranlagen

Erfahrungen zeigen, dass es wichtig ist, neben einer sorgfältigen Planung, einer ausreichenden Bemessung und dem fachkundigen Einbau, eine gewissenhafte Eigenkontrolle sowie fachkundige Wartung sicher zu stellen. Nur bei Einhaltung der Grenzwerte leisten Kleinkläranlagen einen wichtigen Beitrag zum Gewässerschutz. Ob alle Aufgaben ordnungsgemäß erledigt werden und die Kleinkläranlage funktioniert wird alle 2 Jahre – in bestimmten Fällen nur alle 4 Jahre – von einem unabhängigen privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) überprüft (Art. 60 Technische Gewässeraufsicht bei Kleinkläranlagen des Bayerischen Wassergesetzes).

Der Vergleich einer Kleinkläranlage mit einem Auto veranschaulicht das Prozedere von Eigenkontrolle, Wartung und Überwachung durch den PSW:

  • Die Eigenkontrolle durch den Betreiber der Kleinkläranlage ist vergleichbar mit der Prüfung des Reifendrucks, der Ölstandskontrolle etc. durch den Autofahrer.
  • Die Wartung der Kleinkläranlage durch eine Fachfirma entspricht der regelmäßigen Inspektion durch den Kfz-Fachbetrieb.
  • Ähnlich der TÜV-Überprüfung des Fahrzeugs auf Verkehrssicherheit kontrolliert der PSW die Funktionstüchtigkeit der Kleinkläranlage zum Schutz der Gewässer in mehrjährigem Abstand.

In der 8. Auflage der Broschüre "Abwasserbehandlung von Kleinkläranlagen" sind Hinweise für Bauherren, Planer, Kommunen, aber auch andere Behörden bezüglich Konzeption, Planung, Genehmigung, Bau und Betrieb, sowie Überwachung von Kleinkläranlagen zu finden. Darüber hinaus gibt es Informationen zu Kleinkläranlagen im Katalog häufiger Fragen und Antworten.

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