Schutz, Pflege und Entwicklung Gewässer 3. Ordnung (inklusive Hochwasserschutz)

Bayern ist ein Wasserland. Hier fließen rund 100.000 Kilometer Gewässer von kleinen Quellbächen bis zu den großen Flüssen Donau und Main. Etwa 92.000 Kilometer davon sind kleine Gewässer, auch als Gewässer 3. Ordnung bezeichnet. Deren Unterhaltung nach Artikel 22 (Unterhaltungslast), die auch die Pflege und Entwicklung umfasst, und deren Ausbau nach Artikel 39 (Ausbaupflicht) Bayerisches Wassergesetz (BayWG) sind in der Regel Pflichtaufgabe der Gemeinden und Städte, sowie von Wasser- und Bodenverbänden, die diese im Rahmen der wasserrechtlichen Vorgaben wahrnehmen.

Die Kommunen erfüllen diese Aufgaben im eigenen Wirkungskreis und werden von den Gewässer-Nachbarschaften und vom örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt unterstützt.

Herausforderungen und Ziele

Wichtig für die Erfüllung dieser Aufgaben ist die Zusammenarbeit mit der Wasserwirtschaftsverwaltung, der unteren Naturschutzbehörde, der Fachberatung für Fischerei, der Wasserrechtsbehörde und weiteren Fachstellen. Entscheidender Erfolgsfaktor ist die intensive und frühzeitige Einbindung möglicher Beteiligter vor Ort, die dazu beiträgt, dass gemeinsam getragene Ziele besser umgesetzt und damit auch nachhaltig beachtet werden. Ideal ist es, wenn engagierte Vereine und Bürger zum Beispiel im Rahmen von Patenschaften mitwirken können.

Für die einzelne Gemeinde oder einen einzelnen Wasser- und Bodenverband ist die fachgerechte und wirtschaftliche Unterhaltung oft schwierig. Der Umfang rechtfertigt häufig weder eine feste Einstellung oder Zuteilung von Fachpersonal noch die kontinuierliche
Aus- und Weiterbildung Beteiligter oder die eigene Material- und Gerätebereitstellung. Um dennoch alle Möglichkeiten auszuschöpfen gibt es für Gewässerunterhaltsverpflichtete verschiedene Formen der Kooperation, zum Beispiel mit Gewässerunterhaltungszweck- oder Landschaftspflegeverbänden. Auch die bereits genannten Bachpatenschaften von Institutionen, Firmen oder Einzelpersonen können die Verpflichtung zum Schutz der Umwelt verbessern und das Know-how der Menschen vor Ort nutzen. Eine Patenschaft umfasst verschiedene Bereiche und kann von aktiver Pflege über Beobachtungen der Artenvielfalt bis zu Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit reichen.

Um die Gemeinden bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben zu unterstützen wurden 2002 von den Spitzenverbänden der bayerischen Kommunen und dem Bayerischen Umweltministerium die Gewässer-Nachbarschaften gegründet. Diese bieten auf Landkreisebene eine Plattform für Wissens- und Erfahrungsaustausch rund um die Gewässerunterhaltung. Auf zahlreichen Gewässer-Nachbarschaftstagen werden
gemeinde- und behördenübergreifend fachliche, rechtliche und finanzielle Fragestellungen thematisiert.

Kleine Gewässer sind u.a. wichtig für den nachhaltigen Hochwasserschutz zum Beispiel durch Rückhalt von Wasser in der Fläche. Sie sind zudem quantitativ und qualitativ die Kinderstube der großen Bäche und Flüsse.

Ziel der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) ist ein Gewässerschutz in Europa auf hohem Niveau. Dazu wurden gemeinsame Ziele und einheitliche Umweltstandards für ökologisch und chemisch "gute" Gewässer festgelegt, die in den § 27 des Wasserhaushaltsgesetzes WHG berücksichtigt sind. Die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie gelten auch für die Gewässer 3. Ordnung. Im Detail erfasst, bewertet, überplant und gemeldet werden aber nur Gewässer mit einem Einzugsgebiet
> 10 km2. Die Kommunen haben bereits viel getan, um den "guten Zustand" der kleinen Gewässer zu sichern oder ihn zu erreichen. An vielen Gewässern sind schon heute die Erfolge der bisherigen Gewässerschutzmaßnahmen der Städte und Gemeinden und des Freistaates Bayern sichtbar. Über zwei Drittel unserer Fließgewässer sind nur noch gering mit organisch abbaubaren Stoffen belastet. Rund 95 Prozent unserer Bevölkerung sind an öffentliche Kläranlagen angeschlossen. Die Wasserrahmenrichtlinie betrachtet aber nicht nur stoffliche Belastungen sondern auch strukturelle Defizite der Gewässer. Hier zeigt sich, dass eine große Zahl unserer Bäche und Flüsse naturfern ausgebaut ist. Notwendige Lebensräume für Pflanzen und Tiere fehlen dort und das Artenspektrum ist eingeschränkt. Diese Gewässer benötigen wieder mehr Dynamik wie zum Beispiel Laufverlagerung und Überschwemmungen, durchgängige Wanderstrecken für Tiere und strukturreiche und damit vielfältige Lebensräume als Voraussetzung für ein funktionsfähiges und intaktes Ökosystem, das auch sich stetig ändernden äußeren Einflüssen standhält.

Um den "guten Zustand eines Gewässers" zu erreichen, ist daher die Erarbeitung von Umwelt- und Bewirtschaftungszielen erforderlich. Hierbei ist eine Betrachtung der verschiedenen Nutzungsinteressen wie zum Beispiel Hochwasserschutz, Trinkwasserschutz, Wasserkraft oder Schiffahrt sinnvoll. Im Ortsbereich würde beispielsweise eine eigendynamische Gewässerentwicklung dem Hochwasserschutz widersprechen. Bei der Abstimmung von Bewirtschaftungszielen ist es vor allem wichtig, dass langfristige Entwicklungsmöglichkeiten im Sinne des Umweltzieles ermöglicht werden.

Als fachliche Basis für eine wirtschaftliche und gewässerverträgliche Unterhaltung und Umsetzung sonstiger Entwicklungsmaßnahmen an Gewässern sollten die Gemeinden Gewässerentwicklungskonzepte aufstellen. Diese nehmen die strategischen Maßnahmenprogramme nach Wasserrahmenrichtlinie auf und dienen somit auch als Grundlage für die Umsetzung der Maßnahmenprogramme Hydromorphologie. Die Gewässerentwicklungskonzepte ermöglichen eine Gesamtschau der Einzelmaßnahmen mit ihren Vernetzungen. Gewässerentwicklungskonzepte und die Bauleitplanung, vor allem der Landschaftsplan, sind aufeinander abzustimmen. Besonderes Augenmerk gilt darüber hinaus dem vorbeugenden Hochwasserschutz und dem Rückhalt in der Fläche - auch unter Berücksichtigung möglicher Zunahmen von Starkregenereignissen als Folge des Klimawandels. Bei der Erstellung dieses Konzeptes ist das zuständige Wasserwirtschaftsamt bei allen fachlichen Fragen unterstützend tätig.

Der Freistaat Bayern unterstützt die Gemeinden finanziell nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas).

Beispiele

In den Publikationen (siehe rechte Spalte) der Gewässernachbarschaften finden Sie gute Bespiele, Projektideen und Anregungen zur Vorgehensweise.

Ansprechpartner

Ansprechpartner der kreisangehörigen Gemeinden zu Fragen des Gewässerunterhaltes sind in erster Linie die Gewässernachbarschaftsbeauftragten sowie die Wasserwirtschaftsämter vor Ort:

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