Messergebnisse - eine Auswahl

Pro Jahr liegen mehrere tausend Ergebnisse aus der Umgebungsüberwachung der kerntechnischen Anlagen vor.

Nur wenige Auswertungen ergaben einen echten Nachweis künstlicher Radioaktivität, wovon die meisten wiederum nicht auf die Emissionen aus den bayerischen kerntechnischen Anlagen zurückzuführen waren.

Die Mehrzahl der Ergebnisse ist auf den Reaktorunfall von Tschernobyl
(Cäsium (Cs) 137 - Cs 134 ist aufgrund der kürzeren Halbwertszeit praktisch nicht mehr nachweisbar -) und die oberirdischen Kernwaffenversuche der 50er und 60er Jahre (Strontium (Sr)) zurückzuführen.

Messergebnisse - Luft

Gamma-Ortsdosisleistung

Seit Beginn der Umgebungsüberwachung wurden bei der Messung der Gamma-Ortsdosisleistung keine Erhöhungen durch den Betrieb der Kernkraftwerke festgestellt.

Beispielsweise liegt der Jahresdurchschnitt der Dosisleistung im durch die häufigste Windrichtung am meisten betroffenen Sektor (= hauptbeaufschlagter S.) eines bestimmten Kernkraftwerkes bei ca. 70 nSv/h (nano-Sievert pro Stunde; nano = 10-9 =
1 Milliardstel).

Der Jahresdurchschnitt an einer IfR-Station (IfR = Bayerisches Immissionsmessnetz für Radioaktivität), in etwas größerer Entfernung zu diesem Kraftwerk gelegen, beträgt ca.
80 nSv/h (in einem der Hauptwindrichtung entgegenliegenden Sektor).

Die Werte der Dosisleistung unterscheiden sich nicht im Rahmen der Fehlergrenzen und liegen im Rahmen der üblichen natürlichen Dosisleistung. Auswirkungen des Kraftwerkbetriebes sind nicht nachweisbar. Dies trifft auf alle kerntechnischen Anlagen zu.

Gamma-Ortsdosis

Die Messungen der Jahresortsdosis mit den Thermolumineszenzdosimetern (TLD) in der Umgebung der kerntechnischen Anlagen ergaben keine Auswirkungen des Betriebs der Anlagen.(siehe auch Kapitel "Wie und was wird bei der Umgebungsüberwachung gemessen?").

Die Abbildung unten zeigt den Verlauf der Jahresmittelwerte der Ortsdosis (aus mehreren TLDs) in der Umgebung eines Kernkraftwerkes von 1985 bis 2005.

Außer in den Jahren 1986 (Tschernobyl !) bis 1990 liegt dieser Mittelwert immer im Bereich der natürlichen Dosis durch Gammastrahlung von 0,6 - 0,8 mSv/a (= milli-Sievert pro Jahr; milli = 10-3 = 1Tausendstel).

Rechnet man die typische Dosisleistung von 80 nSv/h an einer IfR-Station auf eine Jahresdosis um (x24x365), so ergibt sich ein Wert von 0,7 mSv/a. Der Wert entspricht somit der natürlichen Dosis. Dieses gilt ebenso für andere Sektoren und die anderen bayerischen kerntechnischen Anlagen.

Luft/Aerosole:
Bei allen Anlagen wurde keine künstliche Radioaktivität nachgewiesen.

Luft/gasförmiges Jod:
Bei allen Anlagen wurde kein gasförmiges Jod nachgewiesen.

Messergebnisse - Andere Umweltbereiche:

Es wurde nur in wenigen Einzelfällen künstliche Radioaktivität nachgewiesen, die knapp über der Nachweisgrenze lag, d.h. der Radioaktivitätsgehalt war sehr niedrig und kaum messbar.

Insbesondere in den Lebensmittelproben (Weizen, Kartoffeln, Milch, etc.) wurde keine Radioaktivität nachgewiesen, die auf den Betrieb der kerntechnischen Anlagen zurückzuführen ist.

Um die Dosisbelastung der Bevölkerung durch künstliche Radioaktivität abzuschätzen, werden Berechnungen aufgrund angenommener Extrembedingungen durchgeführt wie:

  • ganzjähriger Aufenthalt an einem (nach der Berechnung) ungünstigsten Punkt in der Umgebung einer kerntechnischen Anlage; (zum Beispiel ein paar hundert Meter vom Kraftwerk entfernt auf der grünen Wiese)
  • Nahrungsaufnahme der in einer Richtlinie angegebenen hohen jährlichen Mengen an Lebensmitteln; (zum Beispiel 20 kg Fisch/a).

So ist sichergestellt, dass auch extremste Verhaltensweisen bei den Berechnungen mit einbezogen werden. Für mehr als 99,9% der Bevölkerung sind diese Annahmen nicht zutreffend.

Anhand der von den Betreibern gemeldeten Jahresabgaben von radioaktiven Stoffen über den Abluftkamin bzw. den Abwasserpfad und den o.g. Verhaltensweisen und unter Einbeziehung von Wetterstatistiken wird die sich daraus ergebende Dosisbelastung für die Bevölkerung ermittelt.

Die Dosisbelastung der Bevölkerung durch künstliche Radioaktivität ist gegenüber der natürlichen Strahlenbelastung (ca. 2,4 mSv/a) völlig vernachlässigbar.

Die Berechnungen ergaben bisher übereinstimmend weit unterhalb der Grenzwerte nach § 99 Strahlenschutzverordnung liegende Dosisbelastungen (maximal kleiner ca. 2%) für die Menschen in der Umgebung kerntechnischer Anlagen.

Diese Berechnungen werden übrigens von mehreren unabhängigen Stellen durchgeführt!

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