Schutz von Patienten und Personal

Ziel des Strahlenschutzrechts ist der Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen.

Die Strahlenschutzverordnung enthält über die grundlegenden Strahlenschutzvorschriften hinaus auch spezielle Regelungen zum Schutz des Patienten und des Personals bei der Anwendung ionisierender Strahlung in der Medizin. Ein Schwerpunkt ist dabei der Schutz des Patienten vor überflüssiger oder unnötig hoher Strahlenexposition. Erreicht wird dies unter anderem durch folgende Maßnahmen:

Rechtfertigende Indikation

Vor der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen muss ein Arzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz die rechtfertigende Indikation stellen. Entscheidend ist dabei, dass der gesundheitliche Nutzen der Anwendung das Strahlenrisiko überwiegt. Ebenso müssen andere Verfahren mit vergleichbarem gesundheitlichem Nutzen, die mit keiner oder einer geringeren Strahlenexposition verbunden sind, bei der Auswahl des geeigneten Verfahrens berücksichtigt werden.

Der Patient muss außerdem über frühere Anwendungen ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe befragt werden, um überflüssige Wiederholungen von Untersuchungen zu vermeiden.

Bei Frauen ist zusätzlich abzuklären, ob eine Schwangerschaft besteht bzw. bestehen könnte und bei Anwendung offener radioaktiver Stoffe ob sie stillen.

Beschränkung der Strahlenexposition

Wenn schließlich die Entscheidung für eine Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung bei einer Untersuchung gefallen ist, muss die Strahlenbelastung des Patienten dabei so gering wie möglich sein. Um dies sicherzustellen sind bei Untersuchungen diagnostische Referenzwerte zu beachten, die das Bundesamt für Strahlenschutz erstellt und veröffentlicht hat. Die diagnostischen Referenzwerte sind Dosiswerte bei medizinischer Anwendung ionisierender Strahlung oder empfohlene Aktivitätswerte bei der medizinischen Anwendung radioaktiver Arzneimittel für typische Untersuchungen bezogen zum Beispiel auf Patientengruppen mit Standardmaßen und bestimmte Gerätekategorien. Überschreitungen der Referenzwerte müssen schriftlich begründet werden.

Bei der Behandlung mit radioaktiven Stoffe oder ionisierender Strahlung muss in der Regel die Dosis und Dosisverteilung für jeden Patienten individuell festgelegt werden, mit dem Ziel, gesundes Gewebe zu schonen. Dabei arbeiten je ein fachkundiger Arzt und Medizinphysikexperte zusammen.

Durchführung der Anwendung, Qualifikation des Personals

Die Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen und die technische Mitwirkung dabei sind Personen mit besonderer Qualifikation vorbehalten. Dazu gehören fachkundige Ärzte und MTAs sowie Personen, die in speziellen Kursen Kenntnisse im Strahlenschutz erworben haben. Fachkunde und Kenntnisse müssen regelmäßig in Kursen aktualisiert werden.

Je nach Art der Anwendung ist außerdem ein Medizinphysikexperte unterschiedlich stark eingebunden.

Für das beteiligte Personal sind Arbeitsanweisungen zu erstellen, die eine jedes Mal gleichartige und fehlerfreie Durchführung der Anwendung sicherstellen sollen.

Qualitätssicherung

Es finden sowohl Überprüfungen durch externe Stellen als auch interne Überprüfungen der zur Untersuchung oder Behandlung eingesetzten Geräte statt.

Zur internen Überprüfungen werden, zum Beispiel auf Basis von Abnahmeprüfungen oder Herstellervorgaben, Konstanzprüfungen verschiedener Parameter der verwendeten Geräte regelmäßig durchgeführt.

Zur externen Überprüfung gibt es zusätzlich zur Aufsicht durch die zuständige Behörde sogenannte ärztliche Stellen.

Überwachung und Schutz des Personals

Ebenso wie für die allgemeine Bevölkerung gibt es auch für beruflich strahlenexponierte Personen Grenzwerte für die effektive Dosis und die Organdosis, die nicht überschritten werden dürfen. Mit Hilfe von amtlichen Personendosimetern (zum Beispiel Filmdosimeter, Ringdosimeter) kann die Körperdosis ermittelt und so die Einhaltung der Grenzwerte überprüft werden.

Die Einhaltung der Grenzwerte zu gewährleisten und darüber hinaus die Strahlenexposition des Personals zu minimieren kann durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt werden. Dies sind je nach Art und Intensität der Strahlung bauliche Maßnahmen, lokale Abschirmungen oder organisatorische Regelungen.

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