Medizinische Anwendung von Röntgenstrahlung

Informationen zu Zuständigkeiten für den Vollzug des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahler im Freistaat Bayern sowie zur Entdeckung, Entstehung und zu den Eigenschaften von Röntgenstrahlen, zu Anwendungen in der Medizin und zum Schutz von Patienten und Personal erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV).

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