Erfolgskontrollen

Wer kontrolliert - was wird kontrolliert ?

Werden staatliche Mittel für Naturschutz und Landschaftspflege ausgegeben muss der Einsatz dieser Mittel kontrolliert werden. Dies geschieht sowohl durch Ausführungskontrollen als auch durch Erfolgs- oder Wirkungskontrollen.

Ausführungs– oder Vollzugskontrollen
Hierbei wird geprüft, ob der Vertragspartner die vereinbarten Leistungen erfüllt hat. Hat er zum Beispiel eine landschaftspflegerische Mahd durchgeführt ? Hat er sich zum Beispiel an den vereinbarten Schnittzeitpunkt gehalten, hat er das Mähgut von der Fläche entfernt ?
Diese Kontrollen werden stichprobenartig von den unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern und kreisfreien Städten, zu einem geringen Anteil auch vom LfU durchgeführt.

Erfolgskontrollen

Ob mit den geförderten Maßnahmen auch das erhoffte naturschutzfachliche Ziel erreicht wird, ist Aufgabe der Erfolgskontrollen. Dabei wird untersucht, ob zum Beispiel die Hinausschiebung des Schnittzeitpunktes in Wiesenbrütergebieten tatsächlich den Bruterfolg der Vögel erhöht oder ob durch den Verzicht auf Dünger an nährstoffarme Standorte angepasste Ackerwildkräuter in ihrem Bestand gesichert werden können. Kleinräumig werden bei Wirkungskontrollen Flächen mit Fördermaßnahmen verglichen mit Flächen ohne Fördermaßnahmen. Ob die Programme landesweit greifen (was u.a. davon abhängt, wie viele Landnutzer sich an den Förderprogrammen beteiligen), wird durch großräumige Bestandserfassungen von ausgewählten Ziel- bzw. Zeigerarten erfasst (Zielkontrolle, Monitoring).

Die Erfolgskontrollen werden bei regionalem Programmbezug von den jeweils zuständigen höheren Naturschutzbehörden, bei überregionalen bis landesweiten Fragestellungen auch vom Landesamt für Umwelt konzipiert und an externe Fachleute bzw. Institutionen (Landschaftsplanungsbüros) vergeben. Das LfU plant und koordiniert die Auftragsvergabe, wertet die Ergebnisse aus und entwickelt Vorschläge zur Optimierung der Förderprogramme.

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