Stadtbiotopkartierung

Seit 1979 werden in den kreisfreien Städten Bayerns vom Bayerischen Landesamt für Umwelt Stadtbiotopkartierungen durchgeführt. Die Stadtbiotopkartierung erfolgt auf der Basis eines Stadtratsbeschlusses und unter Aufteilung der Kosten zwischen Stadt und Freistaat Bayern im Verhältnis 40/60. Die Stadt beauftragt ihrerseits in Abstimmung mit dem LfU versierte Fachkräfte mit den Kartierungsarbeiten. Durch dieses Zusammenwirken ist ein hoher, bayernweit vergleichbarer Standard der Kartierungsergebnisse gewährleistet.

Die 25 kreisfreien Städte Bayerns mit einer Gesamtfläche von ca. 208.300 ha (2,95% der Landesfläche) wurden bis 1989 vollständig kartiert. Seit 1995 werden nach Bedarf Aktualisierungen der Stadtbiotopkartierung durchgeführt, um die Veränderungen am Biotopbestand in die Biotopkartierung einzuarbeiten.

Die Methodik der Stadtbiotopkartierung baut auf der der Biotopkartierung im Flachland auf. Darüber hinaus werden auch Biotoptypen kartiert, die für den bebauten Bereich große Bedeutung haben: alte Einzelbäume, Baumgruppen und Alleen.

Um den Wert ökologisch bedeutsamer Flächen besser darstellen zu können, werden auch im Rahmen der Stadtbiotopkartierung umfangreiche Untersuchungen zur Fauna durchgeführt. Dabei werden in erster Linie die Tiergruppen Amphibien, Libellen, Heuschrecken und Tagfalter bearbeitet, bei Bedarf auch weitere Gruppen, wie Wildbienen, Fledermäuse, Vögel u.a. Die Ergebnisse der zoologischen Untersuchungen werden in die Artenschutzkartierung des LfU übernommen.

Mit den Ergebnissen der Stadtbiotopkartierung wird den Städten ein vielseitiges Instrument zur Hand gegeben, das ihnen u.a. ermöglichen soll, ihrer Verantwortung nach § 1 und 2 BNatSchG sowie Art. 1 BayNatSchG nachzukommen und insbesondere auch ihre Verpflichtung zu erfüllen, ökologisch besonders wertvolle, stadteigene Grundstücke Naturschutzzwecken zuzuführen und entsprechend zu erhalten und zu pflegen.

Teilen