Herzlich willkommen!

Sie möchten mehr über ein Biotop auf Ihrem Grundstück erfahren?

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Biotopkartierung in kurzen Abschnitten. Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um diese zu lesen. Die Ergebnisse der Biotopkartierung finden Sie im Abschnitt „Lernen Sie Ihr Biotop kennen“. Über unseren interaktiven Kartendienst, den UmweltAtlas Bayern, können Sie dort die eingezeichneten Biotopflächen auf Ihrem Grundstück bequem einsehen. Wir empfehlen Ihnen hierfür die Verwendung eines PCs, Laptops oder Tablets.

Darum führen wir die Biotopkartierung durch

Unsere Heimat Bayern ist reich an wertvollen Lebensräumen für Tiere und Pflanzen. Es ist unsere Aufgabe, diese Lebensräume – auch Biotope genannt – für die nachfolgenden Generationen zu bewahren. Ganz nach dem Motto „Wir können nur schützen, was wir kennen“ müssen wir jedoch zunächst wissen, wo sich die Biotope befinden. Ähnlich einer Inventur ist die Biotopkartierung daher eine Bestandsaufnahme der für den Naturschutz wertvollen Flächen. Die Biotopkartierung ist daher im Bayerischen Naturschutzgesetz (Art. 46 BayNatSchG) verankert. Das LfU ist zuständig für ihre fachgerechte Durchführung.

Als Planungs- und Arbeitsgrundlage dient die Biotopkartierung Behörden, Kommunen, Interessenverbänden sowie privaten Grundeigentümern und Bewirtschaftern.

Ihre wichtigsten Anwendungsbereiche sind:

  • Erarbeitung von Landschafts- und Grünordnungsplänen durch Städte und Gemeinden und Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft (z. B. Bauvorhaben, Infrastrukturprojekte)
  • Wissensgrundlage für Naturschutzprojekte (z. B. Pflegekonzepte, Biotopverbund)
  • Kulisse der finanziellen Förderung für den Erhalt und die Pflege von Biotopen durch das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) und die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR)

So informieren wir über die Biotopkartierung

  1. Vor dem Beginn einer Biotopkartierung versenden wir ein Ankündigungsschreiben an die Gemeinden und Städte im Kartiergebiet. Wir bitten darin um die Veröffentlichung der Informationen im Gemeindeblatt oder im Stadtanzeiger und um die Auslage unserer Infobroschüren. Außerdem versenden wir weitere Ankündigungsschreiben an die örtlichen Behörden und Naturschutzverbände sowie an Interessensverbände der Grundeigentümer und Bewirtschafter und informieren die Medien. Die Verbände bitten wir, ihre Mitglieder über den Beginn der Kartierung zu informieren.
  2. Bei Beginn einer Biotopkartierung informieren wir Vertreter der lokalen Politik, der Behörden, der Naturschutzverbände sowie der Interessenverbände der Grundeigentümer und Bewirtschafter vor Ort auf einer Auftaktveranstaltung. Wir laden die lokalen Medien zu dieser Gelegenheit ein und bitten alle Teilnehmenden, die vorgestellten Informationen an die Öffentlichkeit bzw. die Mitglieder des jeweiligen Verbandes weiterzugeben.
  3. Nach Beendigung der Biotopkartierung versenden wir an alle oben genannten Stellen ein weiteres Informationsschreiben, in dem wir über den Abschluss informieren. Auf einer Abschlussveranstaltung stellen wir die Ergebnisse der Biotopkartierung Vertretern der lokalen Politik, der Behörden, der Naturschutzverbände und der Interessenverbände der Grundeigentümer und Bewirtschafter vor. Auch zu dieser Gelegenheit laden wir die lokalen Medien ein.
    Darüber hinaus erhalten Grundeigentümer, auf deren Grundstück ein Biotop neu erfasst oder aktualisiert wurde, von uns ein persönliches Informationsschreiben mit der Post. Ausgenommen von der Information sind einzelne Stadt-Biotoptypen, die schwerpunktmäßig innerhalb von Siedlungsbereichen liegen, wie z. B. Alleen, Einzelbäume oder Parkanlagen.

Zutritt zu Grundstücken während der Kartierungen

Nach dem Bayerisches Naturschutzgesetz (Art. 54 BayNatSchG) ist "den Bediensteten und Beauftragten der für den Vollzug des Naturschutzrechts zuständigen Behörden und Gemeinden sowie des Landesamts für Umwelt […] der Zutritt zu einem Grundstück zum Zweck von Erhebungen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind, gestattet. […] Das Grundrecht nach Art. 13 des Grundgesetzes wird hierdurch eingeschränkt. Die Eigentümer und Besitzer der betroffenen Grundstücke sollen vor dem Betreten in geeigneter Weise benachrichtigt werden. Die Ergebnisse der Biotopkartierung sind den Eigentümern bekanntzugeben."

Eine Benachrichtigung vor dem Betreten erfolgt in geeigneter Weise über die ortsübliche Bekanntmachung innerhalb der Gemeinde oder der kreisfreien Stadt und über die lokalen Medien. Eine persönliche Ankündigung können wir aus organisatorischen Gründen nicht vorzunehmen.

Der gesetzliche Biotopschutz

Das Wichtigste zuerst: Die Biotopkartierung weist keine Biotope aus oder stellt Flächen unter Schutz. Die Erfassung einer Fläche als Biotop hängt von der zum Zeitpunkt der Kartierung vorkommenden Pflanzengemeinschaft und den Standorteigenschaften ab. Besteht ein gesetzlicher Biotopschutz, ergibt sich dieser aus den geltenden Naturschutzgesetzen und besteht unabhängig von der Erfassung einer Fläche in der Biotopkartierung.

Einige Biotope, über die wir Sie informieren, können durch das Bundesnaturschutzgesetz (§ 30 BNatSchG) in Verbindung mit dem Bayerischen Naturschutzgesetz (Art. 23 BayNatSchG) gesetzlich geschützt sein.

Gesetzlich geschützte Biotope dürfen nicht zerstört oder erheblich beeinträchtigt werden. Die bisherige langjährige, biotoperhaltende Nutzung ist aber in der Regel weiterhin möglich und kann über das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) oder die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR) finanziell gefördert werden.

Gehölzbestände, wie Einzelbäume, Hecken oder Feldgehölze, gehören nicht zu den gesetzlich geschützten Biotopen. Trotzdem stehen sie unter dem allgemeinen Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen (§ 39 BNatSchG) und/oder dem Schutz bestimmter Landschaftsbestandteile (Art. 16 BayNatSchG).

Des Weiteren können unabhängig davon auch noch weitere Schutzbestimmungen gelten (z. B. städtische Baumschutzverordnungen).

Bitte schauen Sie im UmweltAtlas Bayern weiter unten nach, welche Biotope auf Ihrem Grundstück vorhanden sind. Dort finden Sie auch Informationen zum Biotopschutz und Hinweise darauf, welche Flächenanteile Ihres Grundstücks möglicherweise davon betroffen sind.


Lernen Sie Ihr Biotop kennen!

Allgemeine Bedienung

  • Sie können den Kartenausschnitt verschieben, wenn Sie gleichzeitig die Maus bewegen und die linke Maustaste gedrückt halten.
  • Wenn Sie den Kartenmaßstab mit dem Plus-Symbol oder mit Ihrem Mausrad vergrößern, zeigt Ihnen die Karte ab einem gewissen Punkt die Abgrenzungen der Biotope als purpurfarbene Flächen an.
  • Klicken Sie auf eine Biotopfläche, um die Detailinformationen zu diesem Biotop anzuzeigen.

Biotopsteckbriefe

  • Sie können sich die Detailinformationen zu einem Biotop in einem Biotopsteckbrief als PDF-Datei zusammenfassen lassen.
  • Die Schaltfläche zur Erstellung des Biotopsteckbriefs - ein kleines Dokumentensymbol - finden Sie im Fenster mit den Detailinformationen links oben.
  • Nach der Erstellung des Biotopsteckbriefs können Sie ihn unter den drei Punkten rechts oben in der Dokumentenansicht auf Ihrem Gerät abspeichern oder ausdrucken.

Flurstücksuche

  • Mit dem UmweltAtlasBayern können Sie nach Flurstücken suchen. Hierfür benötigen Sie eine Gemarkungs- und eine Flurstücksnummer. Letztere setzt sich aus einem Zähler und gegebenenfalls aus einem Nenner zusammen, die in der Regel durch einen Schrägstrich (/) getrennt sind.
  • Um die Flurstücksuche zu starten, klicken Sie auf das Dokumentensymbol mit der Lupe in der Werkzeugleiste oberhalb der Karte, rechts neben der Schaltfläche "Mehr".
  • Geben Sie nun die Gemarkungs- und Flurstücksnummer in die Eingabemaske ein und bestätigen Sie Ihre Eingabe mit "Suchen".
  • In den Suchergebnissen auf der rechten Seite können Sie das gesuchte Flurstück auswählen. Die Karte springt dann automatisch zu diesem Flurstück, und Sie können die Eingabemaske schließen.



Was ist nun zu tun?

Sie müssen wegen des Schreibens nichts unternehmen!

Wir informieren Sie in unserem Schreiben lediglich über das Vorhandensein von Biotopen auf Ihrem Grundeigentum.

Auf unserer Seite „Rechtliche Grundlagen“ können Sie nachlesen, welche Bedeutung der gesetzliche Biotopschutz für Ihr Grundeigentum hat und welche Einschränkungen bei der Nutzung oder Bewirtschaftung sich dadurch möglicherweise ergeben. Die geltenden Ausnahmeregelungen vom Biotopschutz finden Sie dort ebenfalls.

Bitte beachten Sie, dass ein allgemeiner Widerspruch gegen die Biotopkartierung nicht möglich ist. Die Biotopkartierung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Datenerhebung über das Vorkommen ökologisch wertvoller Flächen. Sie ist kein Verwaltungsakt und unser Informationsschreiben kein Bescheid, gegen den Widerspruch eingelegt werden kann.

Finanzielle Förderung für den Erhalt von Biotopen

Wenn Sie Ihre Fläche nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften und so wertvolle Biotope erhalten möchten, können Sie ein angemessenes Entgelt über das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) beantragen. Darüber hinaus können beispielsweise die Neuanlage und Pflege von Hecken, Streuobstwiesen und Tümpeln oder die Entbuschung von Biotopen über die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR) gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV).

Bei Fragen zu einer konkreten Fläche, zu den Möglichkeiten der Nutzung und Pflege oder zu den Fördermöglichkeiten beraten Sie die örtlichen Naturschutzbehörden an den Landratsämtern oder in den kreisfreien Städten gerne.

Bei Fragen zur Antragstellung für die Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen kontaktieren Sie bitte das örtliche Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Haben Sie noch Fragen?

Sollten Sie weitere Fragen zur Biotopkartierung haben, helfen Ihnen eventuell unsere häufig gestellten Fragen (FAQ) weiter.

Meldung von Korrekturhinweisen

"Niemand ist perfekt!" Bei rund einer Million Teilflächen in unserem Datenbestand können in seltenen Fällen Fehler vorkommen.

Wenn wir Sie wegen einer aktuellen Biotopkartierung auf Ihrem Grundstück angeschrieben haben und Sie feststellen, dass die Ergebnisse nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten auf Ihrem Grundstück übereinstimmen, können Sie uns dies über unser Meldeformular mitteilen.

Zum Ausfüllen des Meldeformulars benötigen Sie die Flurstückskennzahl des betreffenden Grundstücks sowie die Biotopteilflächennummer des zu meldenden Biotops.

  • Die Flurstückskennzahl finden Sie in der Anlage „Liste der Flurstücke“ unseres Schreibens.
  • Die Biotopteilflächennummer können Sie über den UmweltAtlas Bayern weiter oben ermitteln. Sie wird Ihnen in einem Informationsfenster angezeigt, wenn Sie auf ein Biotop klicken. Außerdem ist sie in den Biotopsteckbriefen angegeben. Bitte notieren Sie sich die Biotopteilflächennummer vor dem Aufrufen des Meldeformulars.