Informationen für Grundeigentümer
Herzlich willkommen!
Sie möchten mehr über ein Biotop auf Ihrem Grundstück erfahren?
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen zur Biotopkartierung für Sie in kurzen Abschnitten zusammengefasst. Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um die Informationen zu lesen.
Sie haben hier die Möglichkeit, die Ergebnisse der Biotopkartierung auf Ihrem Grundstück einzusehen. Im Abschnitt "Lernen Sie Ihr Biotop kennen" können Sie dafür unseren interaktiven Kartendienst, den UmweltAtlas Bayern, nutzen.
Darum führen wir die Biotopkartierung durch
Die Biotopkartierung ist eine Bestandsaufnahme der für den Naturschutz bedeutsamen Flächen in ganz Bayern. Das Bayerische Naturschutzgesetz (Art. 46 BayNatSchG) überträgt dem LfU die Aufgabe, Biotope zu erfassen und zu bewerten. Die Biotopkartierung dient dem Schutz der Natur in Bayern und damit dem Erhalt unserer Heimat. Sie ist eine wichtige Planungs- und Arbeitsgrundlage für Behörden, Kommunen, private Grundeigentümer und Interessensverbände.
Die wichtigsten Anwendungsbereiche sind:
- Erarbeitung von Landschafts- und Grünordnungsplänen durch Städte und Gemeinden und Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft (z. B. Bauvorhaben, Infrastrukturprojekte)
- Wissensgrundlage für Naturschutzprojekte (z. B. Pflegekonzepte, Biotopverbund)
- Kulisse für Förderung der Biotoppflege durch das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) und die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR)
Wie wir über die Biotopkartierung informieren
- Wir kündigen bevorstehende Biotopkartierungen mit einem Schreiben an die Gemeinden und Städte im Kartiergebiet an. Wir bitten darin um die Veröffentlichung der Informationen im Gemeindeblatt oder im Stadtanzeiger und um die Auslage unserer Infobroschüren. Außerdem versenden wir weitere Ankündigungsschreiben an die örtlichen Behörden und Naturschutzverbände sowie an Interessensverbände der Grundeigentümer und Bewirtschafter und informieren die Medien. Die Verbände bitten wir, ihre Mitglieder über den Beginn der Kartierung zu informieren und die von uns bereitgestellten Informationen an diese weiterzugeben.
- Vertreter der lokalen Politik, von Behörden, Naturschutzverbänden sowie von Interessensverbänden der Grundeigentümer und Bewirtschafter informieren wir ausführlich kurz vor Beginn der Kartierungsarbeiten auf einer Auftaktveranstaltung. Wir laden die lokalen Medien zu dieser Gelegenheit ein und bitten alle Teilnehmenden, die vorgestellten Informationen an die Öffentlichkeit bzw. die Mitglieder des jeweiligen Verbandes weiterzugeben.
- Nach Beendigung der Biotopkartierung versenden wir an alle oben genannten Stellen ein weiteres Informationsschreiben, in dem wir über den Abschluss informieren. Wie zu Beginn informieren wir auf einer anschließenden Abschlussveranstaltung nochmals Vertreter der lokalen Politik, von Behörden, Naturschutzverbänden sowie von Interessensverbänden der Grundeigentümer und Bewirtschafter ausführlich.
Zutritt zu Grundstücken während der Kartierungen
Nach dem Bayerisches Naturschutzgesetz (Art. 54 BayNatSchG) ist "den Bediensteten und Beauftragten der für den Vollzug des Naturschutzrechts zuständigen Behörden und Gemeinden sowie des Landesamts für Umwelt […] der Zutritt zu einem Grundstück zum Zweck von Erhebungen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind, gestattet. […] Das Grundrecht nach Art. 13 des Grundgesetzes wird hierdurch eingeschränkt. Die Eigentümer und Besitzer der betroffenen Grundstücke sollen vor dem Betreten in geeigneter Weise benachrichtigt werden. Die Ergebnisse der Biotopkartierung sind den Eigentümern bekanntzugeben."
Eine Benachrichtigung vor dem Betreten erfolgt in geeigneter Weise über die ortsübliche Bekanntmachung innerhalb der Gemeinde oder der kreisfreien Stadt und über die lokalen Medien. Eine persönliche Ankündigung können wir aus organisatorischen Gründen nicht durchführen.
Der gesetzliche Biotopschutz
Die Biotope, über die wir Sie informieren, sind durch das Bundesnaturschutzgesetz (§ 30 BNatSchG) in Verbindung mit dem Bayerischen Naturschutzgesetz (Art. 23 BayNatSchG) gesetzlich geschützt.
Gesetzlich geschützte Biotope dürfen nicht zerstört oder erheblich beeinträchtigt werden. Die bisherige langjährige, biotoperhaltende Nutzung ist aber in der Regel weiterhin möglich und kann über das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) oder die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR) finanziell gefördert werden.
Die Biotopkartierung weist keine Biotope aus, oder stellt Flächen unter Schutz. Die Erfassung einer Fläche als Biotop hängt von der zum Zeitpunkt der Kartierung vorkommenden Pflanzengemeinschaft und den Standorteigenschaften ab. Der gesetzliche Biotopschutz ergibt sich aus den geltenden Naturschutzgesetzen und besteht unabhängig von der Erfassung einer Fläche in der Biotopkartierung.
Gehölzbestände, wie Einzelbäume, Hecken oder Feldgehölze gehören nicht zu den Gesetzlich geschützten Biotopen, haben aber auch einen eingeschränkten Bestandsschutz (§ 39 BNatSchG und/oder Art. 16 BayNatSchG).
Des Weiteren können unabhängig vom Biotopschutz auch noch weitere Schutzbestimmungen gelten (z. B. städtische Baumschutzverordnungen).
Bitte schauen Sie im UmweltAtlas Bayern weiter unten nach, welche Biotope auf Ihrem Grundstück vorhanden sind. Dort finden Sie auch Informationen zum Biotopschutz und Hinweise darauf, welche Flächenanteile Ihres Grundstücks möglicherweise davon betroffen sind.
Lernen Sie ihr Ihr Biotop kennen!
Allgemeine Bedienung
- Sie können den Kartenausschnitt verschieben, wenn Sie gleichzeitig die Maus bewegen und die linke Maustaste gedrückt halten.
- Wenn Sie den Kartenmaßstab mit dem Plus-Symbol oder mit Ihrem Mausrad vergrößern, zeigt Ihnen die Karte die Abgrenzungen der Biotope als magenta Flächen an.
- Klicken Sie auf eine Biotopfläche, um die Detailinformationen zu diesem Biotop anzuzeigen.
Biotopsteckbriefe
- Sie können sich die Detailinformationen zu einem Biotop in einem Biotopsteckbrief als PDF-Datei zusammenfassen lassen.
- Die Schaltfläche zur Erstellung des Biotopsteckbriefs, ein kleines Dokumentensymbol, finden Sie im Fenster mit den Detailinformationen links oben.
- Nach der Erstellung des Biotopsteckbriefs können Sie ihn unter den drei Punkten rechts oben in der Dokumentenansicht auf Ihrem Gerät abspeichern oder ausdrucken.
Flurstücksuche
- Mit dem UmweltAtlasBayern können Sie nach Flurstücken suchen. Hierfür benötigen Sie eine Gemarkungs- und eine Flurstücksnummer. Letztere setzt sich aus einem Zähler und gegebenenfalls aus einem Nenner zusammen, die in der Regel durch einen Schrägstrich (/) getrennt sind.
- Um die Flurstücksuche zu starten, klicken Sie auf das Dokumentensymbol mit der Lupe in der Werkzeugleiste oberhalb der Karte, rechts neben der Schaltfläche "Mehr".
- Geben Sie nun die Gemarkungs- und Flurstücksnummer in die Eingabemaske ein und bestätigen Sie Ihre Eingabe mit "Suchen".
- In den Suchergebnissen auf der rechten Seite können Sie das gesuchte Flurstück auswählen. Die Karte springt dann automatisch zu diesem Flurstück, und Sie können die Eingabemaske schließen.
Was ist nun zu tun?
Das Wichtigste vorweg: Sie müssen wegen unseres Schreibens nichts unternehmen. Wir informieren Sie darin lediglich über das Vorhandensein von gesetzlich geschützten Biotopen auf Ihrem Grundeigentum.
Auf unserer Seite „Rechtliche Grundlagen“ können Sie nachlesen, welche Bedeutung der gesetzliche Biotopschutz für Ihr Grundeigentum hat und welche Einschränkungen bei der Nutzung oder Bewirtschaftung sich dadurch möglicherweise ergeben. Die geltenden Ausnahmeregelungen vom Biotopschutz finden Sie dort ebenfalls.
Bitte beachten Sie, dass ein allgemeiner Widerspruch gegen die Biotopkartierung nicht möglich ist. Die Biotopkartierung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Datenerhebung über das Vorkommen ökologisch wertvoller Flächen. Sie ist kein Verwaltungsakt und unser Informationsschreiben kein Bescheid, gegen den Widerspruch eingelegt werden kann.
Finanzielle Förderung für den Erhalt von Biotopen
Wenn Sie Ihre Fläche nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften und so wertvolle Biotope erhalten möchten, können Sie ein angemessenes Entgelt über das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) beantragen. Darüber hinaus können beispielsweise die Neuanlage und Pflege von Hecken, Streuobstwiesen und Tümpeln oder die Entbuschung von Biotopen über die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR) gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV).
Haben Sie noch Fragen?
Sollten Sie weitere Fragen zur Biotopkartierung haben, helfen Ihnen eventuell unsere häufig gestellten Fragen (FAQ) weiter.
Ihre Ansprechpartner
Bei Fragen zu einer konkreten Fläche, beispielsweise zum gesetzlichen Biotopschutz, zu den Möglichkeiten der Nutzung und Pflege oder zu den Fördermöglichkeiten, beraten Sie die örtlichen Naturschutzbehörden an den Landratsämtern oder in den kreisfreien Städten gerne.
Bei Fragen zur Antragstellung für die Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen kontaktieren Sie bitte das örtliche Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Unter den bestehenden Absätzen ergänzen: Generelle Anfragen zur Biotopkartierung richten Sie bitte an das Bayerische Landesamt für Umwelt
- E-Mail: Biotopkartierung
Telefon: +49 821 9071-5525