Förderung von Erdwärmeanlagen

Seit 2019 können Förderanträge im Rahmen der Industrierichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gestellt werden.

Folgende Voraussetzungen müssen (für Wärmepumpen bis 100kW) erfüllt sein, damit Ihre geplante Anlage für Wohngebäude förderfähig ist:

  • Kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden
    oder
    Ausschließliche Raumheizung von Gebäuden, wenn die Warmwasserbereitung des Gebäudes zum wesentlichen Teil durch andere erneuerbare Energien erfolgt,
  • Eine Wärmepumpe, welche die für eine Förderung nötigen Voraussetzungen erfüllt
  • Liste der Wärmepumpen mit Prüfnachweis
  • Basisförderung: Bestandsgebäude, älter als zwei Jahre sowie Beheizung auch länger als zwei Jahre und Jahresarbeitszahl (JAZ) mindestens bei 3,8,
  • Innovationsförderung: Bestandsgebäude oder Neubau mit Wärmepumpe mit hoher JAZ (4,5 oder höher) oder verbesserter Systemeffizienz.

Die Basisförderung erdgekoppelter Wärmepumpen beträgt 4.500€, für Anlagen bis 45kW Heizleistung. Bei größeren Anlagen bis maximal 100kW wird jedes zusätzliche kW mit 100€ bezuschusst. Zusätzlich können zur Basisförderung ein Lastmanagement- (Pufferspeicher), ein Kombinations- oder ein Gebäudeeffizienzbonus beantragt werden. Beispielsweise beträgt der Bonus für einen Pufferspeicher 500€. Voraussetzung ist, dass dieser ein Fassungsvermögen von 30 Liter pro kW installierter Heizleistung aufweist und mit dem "Smart Grid Ready"-Zertifikat ausgezeichnet ist.

Die Kombination einer Wärmepumpe mit einer Solarkollektor-, einer Biomasseanlage, PVT-Kollektoren oder dem Anschluss ans Wärmenetz wird jeweils mit weiteren 500€ gefördert.

Darüber hinaus kann ein Effizienzbonus gewährt werden, dieser gilt jedoch nur für Wohngebäude im Bestand. Ein Gebäude gilt als effizient, wenn es nach der EnEV 2013 die Anforderungen eines KfW-Effizienzhauses 55 erfüllt. Die Höhe der Förderung beträgt weitere 50% der Basis- oder Innovationsförderung.

Die genaue Zusammensetzung der Förderhöhe ist aus nachfolgendem Dokument zu entnehmen:

Ob es sich um eine Errichtung / einen Wechsel zu einer neuen Erdwärmeanlage in einem Neubau oder einer Bestandsimmobilie handelt, informieren Sie sich vor der Investition über Zuschüsse und günstige Finanzierungsmöglichkeiten. Erste Anlaufstellen können die KfW oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sein.

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