Einsatzplanung

Informationen zum Schadensausmaß einholen

  • Ort, Gewässername, Gewässergröße und Zugänglichkeit zum Schadensort,
  • Art und Menge des potentiell eingetragenen Schadstoffs bzw. Auffälligkeiten am Gewässer,
  • Vorkommen und Ausmaß eines Fischsterbens (mit Anzahl der Fische),
  • Weitere Auffälligkeiten bzw. mögliche Gefahren.

Weitere Vorgehensweise

  • Ortskundige und Zutrittsberechtigten zur Begehung des Schadensortes kontaktieren,
  • Fachbehörden schnellst möglich hinzuziehen (siehe bei "Kontakte"),
    • Wasserwirtschaftsamt: Große Erfahrung bei Probenahme, umfangreichere Ausrüstung, fachlich zuständig für die weitere Bearbeitung der Proben,
    • Kreisverwaltungsbehörde: Zuständige Anordnungsbehörde, ggf. weitere Fachberatung und Behörden informieren (Fischereifachberatung, betroffene Regierung, LfU, …),
  • Zeitnah Probenahme planen und durchführen.

Auswirkungen eingrenzen

  • Bei Schadstoffeintrag diesen möglichst an der Quelle stoppen (Eigengefährdung vermeiden, ggf. möglichen Verursachenden kontaktieren),
  • Je nach Situation Feuerwehr und THW (Ölsperren, Rohrverschlüsse, Erdwälle, Absaugen, Abgraben, ggf. Verdünnen etc.) verständigen

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