Informationen zum Schadensausmaß einholen
- Ort, Gewässername, Gewässergröße und Zugänglichkeit zum Schadensort,
- Art und Menge des potentiell eingetragenen Schadstoffs bzw. Auffälligkeiten am Gewässer,
- Vorkommen und Ausmaß eines Fischsterbens (mit Anzahl der Fische),
- Weitere Auffälligkeiten bzw. mögliche Gefahren.
Weitere Vorgehensweise
- Ortskundige und Zutrittsberechtigten zur Begehung des Schadensortes kontaktieren,
- Fachbehörden schnellst möglich hinzuziehen (siehe bei "Kontakte"),
- Wasserwirtschaftsamt: Große Erfahrung bei Probenahme, umfangreichere Ausrüstung, fachlich zuständig für die weitere Bearbeitung der Proben,
- Kreisverwaltungsbehörde: Zuständige Anordnungsbehörde, ggf. weitere Fachberatung und Behörden informieren (Fischereifachberatung, betroffene Regierung, LfU, …),
- Zeitnah Probenahme planen und durchführen.
Auswirkungen eingrenzen
- Bei Schadstoffeintrag diesen möglichst an der Quelle stoppen (Eigengefährdung vermeiden, ggf. möglichen Verursachenden kontaktieren),
- Je nach Situation Feuerwehr und THW (Ölsperren, Rohrverschlüsse, Erdwälle, Absaugen, Abgraben, ggf. Verdünnen etc.) verständigen