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Welche Besonderheiten sind bei den Rüstungsaltlasten zu beachten?

Nach der systematischen Erfassung, der historischen Erkundung und der Priorisierung aller Rüstungsaltlastverdachtsflächen in Bayern beginnt die Phase der technischen Erkundung. Die zuständige Vollzugsbehörde hierfür ist grundsätzlich die Kreisverwaltungsbehörde. Sie beteiligt bei Fragen fachlicher Art das örtlich zuständige Wasserwirtschaftsamt. Das Wasserwirtschaftsamt plant die erste orientierende Untersuchung. Die Durchführung (Probennahmen, Analytik) wird in der Regel an ein Ingenieurbüro vergeben.

Bei der Untersuchung von Rüstungsaltlasten ist - abgesehen vom speziellen Schadstoffspektrum und der damit zusammenhängenden Beprobung, Analytik und Bewertung - grundsätzlich in gleicher Weise vorzugehen wie bei herkömmlichen Altlasten. Es gibt jedoch einige Besonderheiten, die bei Rüstungsaltlasten zu beachten sind:

  • auf vielen Standorte ist noch mit Munition zu rechnen, die zuvor vom Kampfmittelräumdienst geborgen werden muss,
  • vor der Untersuchung ist ein detailliertes Arbeitsschutzprogramm zu erstellen,
  • die Analytik von Spreng- und Kampfstoffen ist sehr aufwendig und bedarf einer besonderen analytischen Qualitätssicherung,
  • durch den lange zurückliegenden Zeitpunkt der Kontamination sind Änderungen der Geländestrukturen (Bebauungen, Auffüllungen) und Nutzungen in der Nachkriegszeit zu berücksichtigen.

Für die Erkundung und Untersuchung von Rüstungsaltlasten stehen den Behörden und Ingenieurbüros verschiedene Arbeitshilfen und Merkblätter zur Verfügung. Zusätzlich unterstützt das Bayerische Landesamt für Umwelt die Wasserwirtschaftsämter in fachlichen Fragen.

Als Bewertungsgrundlage für eine Gefährdungsabschätzung am jeweiligen Standort werden die Ergebnisse aus der orientierenden Untersuchung (Boden- und Grundwasseruntersuchungen) und sofern der Gefahrenverdacht nicht ausgeräumt werden konnte, auch aus der dann notwendigen anschließenden Detailuntersuchung herangezogen. Für den Wirkungspfad Boden - Grundwasser bewertet das Wasserwirtschaftsamt die Untersuchungsergebnisse, für die fachliche Bewertung anderer Wirkungspfade beteiligt die Kreisverwaltungsbehörde ggf. weitere Behörden (zum Beispiel Gesundheitsämter, Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten).

Bei der Gefährdungsabschätzung ist zu prüfen, ob für die verschiedenen Schutzgüter (Grundwasser, Boden, menschliche Gesundheit etc.) eine Gefahr ausgeht. Hierzu sind die für den jeweiligen Wirkungspfad maßgebenden Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) heranzuziehen. Darüber hinaus stehen den Fachbehörden und Ing.-Büros wissenschaftlich abgeleitete Prüf- und Maßnahmenwerte für weitere, nicht in der BBodSchV genannte Parameter als Bewertungsgrundlage zur Verfügung.

Ergeben die Untersuchungen und Gefährdungsabschätzung, dass von einem Standort eine Gefahr für Mensch oder Umwelt ausgeht, so sind Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich. Als mögliche Maßnahmen kommen Sofortmaßnahmen (zum Beispiel Einzäunung), Überwachungsmaßnahmen (zum Beispiel Grundwassermonitoring), Nutzungseinschränkungen (zum Beispiel Verbot der Weidenutzung) oder technische Sanierungsmaßnahmen in Betracht.

Die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen muss sorgfältig geplant werden und alle standortspezifischen Aspekte berücksichtigen. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • die Notwendigkeit der Kampfmittelräumung
  • die Auswahl möglicher Sanierungsvarianten
  • ein Arbeits-, Emissionsschutz- und Sicherheitskonzept
  • die Entsorgungsmöglichkeiten
  • die Einbeziehung der Öffentlichkeit

Zur Sanierung von verunreinigtem Grundwasser werden bei Rüstungsaltlasten häufig Verfahren eingesetzt, die auch bei herkömmlichen Altlasten zur Anwendung kommen (zum Beispiel Entfernung von Schadstoffen durch Bindung an Aktivkohle).

In der Vergangenheit wurden Bodenbelastungen aus Rüstungsaltlasten überwiegend durch Verbrennung oder Deponierung saniert. Auch Versuche zur biologischen Sanierung durch Pilze, Pflanzen und Bakterien sowie zum natürlichen Schadstoffrückhalt und –abbau wurden an verschiedenen Standorten durchgeführt. Vereinzelt kam als Sanierungsvariante auch die Immobilisierung durch Kompost oder die alkalische Hydrolyse zum Einsatz. Diese beiden Verfahren wurden im Rahmen eines Forschungsprojekts durch das LfU untersucht, aufgrund stoffspezifischer Anwendungsgrenzen ist deren Einsatz jedoch begrenzt und es besteht noch weiterer Forschungsbedarf.

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