Wärmekraftwerke

Typen von Wärmekraftwerken

Wärmekraftwerke werden unterschieden in:

  • Kernkraftwerke; Brennstoff: angereichertes Uran
  • Konventionelle Kraftwerke; Brennstoff: Kohle (z.T. unter Zugabe von Klärschlamm), Öl, Gas
  • Müllkraftwerke; Brennstoff: Siedlungsabfälle
  • Biomassekraftwerke; Brennstoff: zum Beispiel Sägeresthölzer, Holzhackschnitzel, Einjahrespflanzen
  • Geothermiekraftwerke

Abwasserarten beim Betrieb von thermischen Kraftwerken

  • Abwasser aus der Wasseraufbereitung:
    • Abspritzwässer der Feinsiebe und Rückspülwasser der Kiesfilter aus der mechanischen Reinigung des Flusswassers
    • Regenerate aus der Spülung der Ionenaustauscher, die zur Aufbereitung von vollentsalztem Wasser (Dampfkreislauf) erforderlich sind
  • Abwasser aus dem Kühlsystem:
    • Kühlwasser aus Durchlauf- oder Ablaufkühlung
    • Abflutwasser aus Kreislaufkühlsystemen
    • Entleerungswässer bei Systementleerungen, zum Beispiel im Revisionsfall
  • Abwasser aus der Dampferzeugung:
    • Absalzung als kontinuierliche Ausschleusung des Kesselwassers zur Verhinderung einer Aufsalzung des Speisewassers
    • Abschlämmung des Dampfkessels in längeren Abständen zur Ausschleusung ungelöster Bestandteile
    • Regenerate aus der Aufbereitung des überschüssigen Dampfes (Kondensataufbereitung) bei Anlagen mit Kondensatrückführung
    • Granulierwasser aus dem Abschreckprozess der bei der Verbrennung verbleibenden Schlacke
    • Abwasser aus der wasserseitigen Reinigung der Dampfkessel (Kesselbeizung)
    • Abwasser aus der rauchgasseitigen Reinigung zum Beispiel bei der Wäsche von Rauchgaskanälen, Elektrofilter, Luftvorwärmer, Gasvorwärmer
    • Abwasser aus der Nasskonservierung des Kessels zum Beispiel bei längeren Stillständen
  • Abwasser aus der Rauchgaswäsche
  • Abwasser aus dem Kontrollbereich
    • Abwasser (schwach radioaktiv) aus Kernkraftwerken
  • Häusliches Schmutzwasser
    • Einleitung erfolgt in die öffentliche Kanalisation
  • Niederschlagswässer

Rechtsvorschriften

  • Abwasser aus dem Bereich der Wasseraufbereitung, Kühlsystem und Dampferzeugung unterliegt gemäß § 57 WHG dem Anhang 31 zur Abwasserverordnung.
  • Abwasser aus der Rauchgaswäsche unterliegt gemäß § 57 WHG dem Anhang 47 zur Abwasserverordnung.
  • ie Einleitung von Kühlwasser richtet sich insbesondere bezüglich der Wärmeeinleitung nach der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und den Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) für die Einleitung von Kühlwässern.
  • Abwasser aus dem Kontrollbereich eines Kernkraftwerks muss nach den Vorschriften des Atomrechtes behandelt werden.

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