1. Was ist die Aufgabe der REWas?

  • Gewässerausbau und –entwicklung;
  • Wasserversorgungsanlagen;
  • Abwasseranlagen.

Seit der Einführung in 1983 definieren sie einen allgemein anerkannten Qualitätsstandard und stellen damit ein bewährtes Hilfsmittel für Planer, Bauherren und Prüfer dar. Für wasserwirtschaftliche Vorhaben, die von staatlichen Behörden selbst geplant oder in Auftrag gegeben werden, oder die mit staatlichen Mitteln gefördert werden, ist die Anwendung der REWas verbindlich. Für weitere wasserwirtschaftliche Vorhaben wird die Anwendung empfohlen.

2. Warum wurden die REWas fortgeschrieben?

Zur Berücksichtigung der Weiterentwicklung rechtlicher Anforderungen und verfügbarer Planungsinstrumente wurden die Richtlinien zwischen 2022 und 2022 gegenüber der vorherigen Fassung aus 2005 fortgeschrieben. Ein Schwerpunkt lag dabei auch auf der digitalen Planungsabwicklung. Diese Fassung wurde einer Erprobungsphase unterzogen und mit den Ergebnissen dieser fortgeschrieben. In die fortgeschriebene Fassung werden weiterhin regelmäßig relevante rechtliche, technische und baupraktische Änderungen eingepflegt.

3. Wie sind die REWas strukturiert?

Die REWas bestehen aus einem Hauptdokument, in welchem zu Beginn formale Hinweise zum Anwendungsbereich gegeben werden. In Kapitel 2 werden die Fachplanungen mit hilfreichen Querverweisen zu weiterführenden Informationen erläutert. Bei den Fachplanungen handelt es sich um technische Disziplinen, die in den REWas inhaltlich nicht abgebildet sind, aber regelmäßig bei wasserwirtschaftlichen Vorhaben erforderlich werden.

Anschließend werden die drei Themenbereiche Gewässerausbau und -entwicklung, Wasserversorgungsanlagen und Abwasseranlagen in jeweils eigenen Kapiteln behandelt. Darin wird dargelegt, welche Art von Unterlagen in der Planung von Vorhaben erforderlich sind und Bestandteil eines evtl. Genehmigungsantrags werden müssen.

Im letzten Kapitel sind die Anlagen gelistet, die als separate Dateien beigefügt sind und digital bearbeitbare Vorlagen enthalten.

Beispiel für die Wabenstruktur des REWas. In vorheriger Wabenstruktur ist die Struktur grafisch abgebildet, wobei ein Klick auf die Waben im Hauptdokument einen Sprung in das jeweilige Kapitel bzw. auch zurück ermöglicht

4. Wie sind die Vorlagen anzuwenden?

Die bearbeitbaren Vorlagen enthalten Word- und Excel-Dokumente. In beiden Dokumentenarten sind teilweise Textpassagen in roter Schrift enthalten. Dabei handelt es sich um fiktive Beispiele, die der Erläuterung der erforderlichen Eintragungen dienen.

In den Excel-Dokumenten (Anlage 6.1, 6.2, 6.4) sind in den einzelnen Feldern teilweise Kommentare hinterlegt, welche Zusatzinformationen enthalten. Wenn in einem Feld ein Kommentar hinterlegt ist, wird dies durch eine farbige Markierung in der oberen, rechten Ecke des Feldes angezeigt.

In Anlage 6.3 sind Planvorlagen enthalten, d.h. digital bearbeitbare Layouts und Planköpfe für CAD- und GIS-Projekte, die auf die im Hauptdokument beschriebenen Plancodes abgestimmt sind.

Daneben sind Vorlagedateien für CAD und GIS mit Planzeichen enthalten. Dies sind Vorlagen für Schraffuren und Punktsymbole mit vorgegebenen Farbcodes.

In den word-Dokumenten der Anlage 6.5 sind Berichtsvorlagen enthalten, die für jede der drei Planungsphasen Planungskonzept, Vorplanung und Entwurf zu nutzen sind. Die je Kapitel erforderlichen Inhalte, sind dabei als Unterpunkte gelistet.

In den Anlagen 6.6 bis 6.8 sind Fragebögen bzw. Formulare für die Bestandsaufnahmen im Bereich der Wasserversorgungsanlagen und Abwasseranlagen enthalten.

Anlage 6.9 umfasst Checklisten, die als Handreichung für die Bearbeitung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben zu verstehen sind. In diesen Checklisten sind verschiedene Schritte der Planung dargelegt und die jeweils einzubeziehenden Behörden bzw. Fachstellen benannt. Durch die Anwendung dieser Listen werden die betroffenen Stellen rechtzeitig eingebunden.

5. Warum weisen die Kapitel 4.3 und 5.3 strukturelle und optische Unterschiede auf?

Die Themenbereiche weisen spezifische Erfordernisse auf. Eine angepasste Behandlung in den beiden Kapiteln ist der Nutzbarkeit zuträglicher als eine Vereinheitlichung.

Da die Kapitel der Themenbereiche für sich alleine stehen und keine Querbeziehungen enthalten, stellt eine abweichende Struktur auch keine Erschwernis dar.

6. Warum werden für die Abwasseranlagen und die Wasserversorgungsanlagen Fragebögen zur Verfügung gestellt, für den nicht-staatlichen Wasserbau jedoch nicht?

Die Fragebögen der Abwasseranlagen und Wasserversorgungsanlagen stellen zentrale Bausteine der ersten Planungsphase dar. Für den nicht-staatlichen Wasserbau ist zur Dokumentation der ersten Planungsphase, des sogenannten Planungskonzepts, ein Erläuterungsbericht vorgesehen, vgl. hierzu auch Anlage 6.5.

7. Warum wurde die Kostenermittlungstabelle auf die DIN 276 angepasst?

Für die transparente Ermittlung von Planungshonoraren und für die Beantragung von Fördermitteln ist i.d.R. eine Aufteilung nach den Kostengruppen der DIN erforderlich. Die Erforderlichkeit einer mehrfachen Kostenaufstellung nach unterschiedlichen Vorgaben wird hierdurch vermieden.