FAQ: Erprobungsphase der Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (REWas)

1. Was ist die Aufgabe der REWas?

Die Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (REWas) beschreiben Form und Inhalt der Planungs- respektive Genehmigungsunterlagen für die Themenbereiche

  • Gewässerausbau und –entwicklung
  • Wasserversorgungsanlagen
  • Abwasseranlagen

Seit der Einführung in 1983 definieren sie einen allgemein anerkannten Qualitätsstandard und stellen damit ein bewährtes Hilfsmittel für Planer, Bauherren und Prüfer dar. Für wasserwirtschaftliche Vorhaben, die von staatlichen Behörden selbst geplant oder in Auftrag gegeben werden, oder die mit staatlichen Mitteln gefördert werden, ist die Anwendung der REWas verbindlich. Für weitere wasserwirtschaftliche Vorhaben wird die Anwendung empfohlen.

2. Warum wurden die REWas fortgeschrieben?

Zur Berücksichtigung der Weiterentwicklung rechtlicher Anforderungen und verfügbarer Planungsinstrumente wurden die Richtlinien gegenüber der bislang gültigen Fassung aus Januar 2005 fortgeschrieben. Ein Schwerpunkt lag dabei auch auf der digitalen Planungsabwicklung. Die fortgeschriebenen, nun verfügbaren Unterlagen entsprechen dem Stand Mai 2022, sie werden im Anschluss an die aktuelle Erprobungsphase nochmals aktualisiert.

3. Wie erfolgt die Erprobungsphase?

Die Unterlagen der fortgeschriebenen REWas werden im Internetangebot zur Anwendung zur Verfügung gestellt und sollen in Abhängigkeit des jeweiligen Vorhabenstandes und der spezifischen Erfordernisse baldmöglichst Anwendung finden.

Die erzielten Erfahrungen aus der Anwendung und insbesondere Anpassungsvorschläge können an das Funktionspostfach REWas gemeldet werden. Die Anpassungsvorschläge werden sukzessive ausgewertet und ggf. in den Unterlagensatz der REWas integriert.

Im Anschluss an die Erprobungsphase findet eine Evaluation und Überarbeitung der fortgeschriebenen REWas statt, in deren Ergebnis die anzuwendende Endfassung vorliegt.

4. Was ist das Ziel der Erprobungsphase?

In die Aufstellung der fortgeschriebenen REWas wurden zahlreiche Nutzer verschiedener Anwendungsfälle aktiv einbezogen. Die Erprobungsphase soll die Anwendbarkeit weitergehend prüfen und den Unterlagensatz sowie die Vorgehensweisen, wo erforderlich und möglich, optimieren.

5. Wie lange wird die Erprobungsphase dauern?

Die Erprobungsphase ist auf eine vorläufige Dauer von 12 Monaten ausgelegt. Sofern diese Zeitspanne für eine belastbare Bewertung nicht ausreicht, wird die Erprobungsphase verlängert.

6. Wie sind die fortgeschriebenen REWas strukturiert?

Die REWas bestehen aus einem Hauptdokument, in welchem zu Beginn formale Hinweise zum Anwendungsbereich gegeben werden. In Kapitel 2 werden die Fachplanungen mit hilfreichen Querverweisen zu weiterführenden Informationen erläutert. Bei den Fachplanungen handelt es sich um technische Disziplinen, die in den REWas inhaltlich nicht abgebildet sind, aber regelmäßig bei wasserwirtschaftlichen Vorhaben erforderlich werden.

Anschließend werden die drei Themenbereiche Gewässerausbau und -entwicklung, Wasserversorgungsanlagen und Abwasseranlagen in jeweils eigenen Kapiteln behandelt. Darin wird dargelegt, welche Art von Unterlagen in der Planung von Vorhaben erforderlich sind und Bestandteil eines evtl. Genehmigungsantrag werden müssen.

Im letzten Kapitel sind die Anlagen gelistet, die als separate Dateien beigefügt sind und digital bearbeitbare Vorlagen enthalten.

Struktur der REWas Grafische Abbildung der Wabenstruktur.

7. Wie sind die Vorlagen anzuwenden?

Die bearbeitbaren Vorlagen enthalten Word- und Excel-Dokumente. In beiden Dokumentenarten sind teilweise Textpassagen in roter Schrift enthalten. Dabei handelt es sich um fiktive Beispiele, die der Erläuterung der erforderlichen Eintragungen dienen.

In den Excel-Dokumenten (Anlage 6.1, 6.2, 6.4) sind in den einzelnen Feldern teilweise Kommentare hinterlegt, welche Zusatzinformationen enthalten. Wenn in einem Feld ein Kommentar hinterlegt ist, wird dies durch eine farbige Markierung in der oberen, rechten Ecke des Feldes angezeigt.

8. Warum weisen die Kapitel 4.3 und 5.3 strukturelle und optische Unterschiede auf?

Die Themenbereiche weisen spezifische Erfordernisse auf. Eine angepasste Behandlung in den beiden Kapiteln ist der Nutzbarkeit zuträglicher als eine Vereinheitlichung.

Da die Kapitel der Themenbereiche für sich alleine stehen und keine Querbeziehungen enthalten, stellt eine abweichende Struktur auch keine Erschwernis dar.

9. Warum werden für die Abwasseranlagen und die Wasserversorgungsanlagen Fragebögen zur Verfügung gestellt, für den nicht-staatlichen Wasserbau jedoch nicht?

Die Fragebögen der Abwasseranlagen und Wasserversorgungsanlagen stellen zentrale Bausteine der ersten Planungsphase dar. Für den nicht-staatlichen Wasserbau ist zur Dokumentation der ersten Planungsphase, des sogenannten Planungskonzepts, ein Erläuterungsbericht vorgesehen, vgl. hierzu auch Anlage 6.5.

10. Warum wurde die Kostenermittlungstabelle auf die DIN 276 angepasst?

Für die transparente Ermittlung von Planungshonoraren und für die Beantragung von Fördermitteln ist in der Regel eine Aufteilung nach den Kostengruppen der DIN erforderlich. Die Erforderlichkeit einer mehrfachen Kostenaufstellung nach unterschiedlichen Vorgaben wird hierdurch vermieden.

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