Bewältigung von Hochwasserereignissen

Neben einer Reihe von Maßnahmen, die einem möglichen Hochwasserereignis vorgelagert sind, ist die Bewältigung von Hochwasserereignissen ein weiteres Element des Hochwasserrisikomanagements. Die Hochwasserbewältigung setzt ein, wenn das Hochwasserereignis stattfindet. Das Ziel dabei ist es, die akute Bedrohung zu verringern oder zu vermeiden um die Schäden so gering wie möglich zu halten.

Auf operativer Ebene wird die Hochwasserbewältigung von einer Örtlichen Einsatzleitung geplant und umgesetzt. Sie koordiniert die mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die sonstigen Einsatzkräfte. Im Rahmen der Hochwasservorsorge müssen durch die Erarbeitung von Alarm- und Einsatzplänen und die Durchführung von Übungen bereits vor einem Hochwasserereignis Vorbereitungen getroffen werden.

Die Katastrophenschutzbehörden benennen die Örtliche Einsatzleitung. Die Katastrophenschutzbehörden vor Ort sind in Bayern die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und Kreisfreie Städte). Übergeordnete Katastrophenschutzbehörden sind die Bezirksregierungen sowie das Bayerische Staatsministerium des Innern. Mitwirkende Stellen können zum Beispiel das Technische Hilfswerk (THW), die Feuerwehren, die Polizei oder die Rettungs- und Sanitätsdienste sein.

Die Bewältigung des Hochwasserereignisses besteht aus den Handlungsbereichen Abwehr der katastrophalen Hochwasserwirkungen und Hilfe für die Betroffenen. Zu den konkreten Aufgaben zählen zum Beispiel die Deichverteidigung oder die Evakuierung von hilfsbedürftigen Personen.

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