Eine erlaubnisfreie Versickerung des gesammelten Niederschlagswassers ist nicht möglich.

Mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt sollte geklärt werden, ob eine Verisckerung /Einleitung evtl. im Einzelfall möglich wäre oder ob andere Alternativen denkbar sind (Einleitung in OG, Versickerung, Ableitung über die Kanalisation).

Für die geplante Versickerung ist bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde eine wasserrechtliche Genehmigung zu beantragen. Dazu sind mindestens folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Erläuterung
  • Übersichtslageplan
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Eignungsnachweis der zu betreibenden Anlage mit:
    • Bewertung des Niederschlagsabflusses nach DWA-Merkblatt M 153 "Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser"
    • für Versickerungsanlagen: Bemessung nach DWA-Arbeitsblatt A 138 "Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser"
    • für technische Anlagen der Regenwasserrückhaltung: Bemessung nach DWA-Arbeitsblatt A 117 "Bemessung von Regenrückhalteräumen".
Hinweis: Der Bezug der DWA Merk- und Arbeitsblätter kann über Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef erfolgen.