Wasser

Abwassersammelgruben und Kleinkläranlagen

In Bayern existieren rund 20.000 Abwassersammelgruben (ASG), siehe dazu Abfrageergebnis Abwassersammelgruben. Ab 17.11.2021 sind bestehende ASG entsprechend Art. 60a Bayerisches Wassergesetz (BayWG) wiederkehrend zu überwachen bzw. zu bescheinigen. Mit Anpassung der Verordnung über Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (VPSW) zum 01.07.2025 ist dies durch PSW möglich.

Um ein einheitliches Vorgehen bei der Überwachung von ASG zukünftig sicher zu stellen und die erforderliche Fachkompetenz zur Durchführung von Arbeiten nach Art. 60a BayWG zu erlangen, ist die Teilnahme der betroffenen PSW an der Fortbildung erforderlich.

Am Vormittag werden Vertreterinnen und Vertreter des StMUV und LfU über rechtliche und fachliche Grundlagen zur Bescheinigung von Abwassersammelgruben berichten.

Am Nachmittag werden aktuelle Themen bei den Kleinkläranlagen vorgestellt.

Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich

  • ganztägig an PSW aus dem Anerkennungsbereich Kleinkläranlagen und Abwassersammelgruben,
  • vormittags zusätzlich an PSW aus den Anerkennungsbereichen technische Gewässeraufsicht (tGewA), Bauabnahme Abwasseranlagen (BA AA) und Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA), die zukünftig gem. Art. 60a BayWG tätig werden möchten.

Wir weisen darauf hin, dass nur PSW in der PSW-Liste für den Aufgabenbereich ASG gelistet werden, die an der Fortbildung (Vormittagsteil) teilgenommen haben.

Beginn und Ende

Freitag, 21. November 2025, 09:00 - 16:30 Uhr

Teilnehmerbegrenzung: 100 Personen

Preis (in €): Eintritt frei

Anmeldung erforderlich bis: 7. November 2025

Veranstaltungsort

Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
Allersberger Straße 17/19
90461  Nürnberg
Landkreis: Nürnberg Stadt
Telefon: 0911 / 23 60 9 - 0 (Vermittlung)

Nähere Angaben zum Veranstaltungsort: Wasserwirtschaftsamt Nürnberg

Veranstalter

Bayerisches Landesamt für Umwelt
Bürgermeister-Ulrich-Straße 160
86179  Augsburg
Telefon: 08 21/ 9071-0

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