Detailinformationen zu Geodatendienst

WMS-Dienst Gewässerrandstreifen - WMS

Vorschaubild des Dienstes

Das Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen“ hat zum 1. August 2019 zu einer Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) geführt. Infolge dessen müssen Gewässerrandstreifen an natürlichen und naturnahen Gewässern angelegt werden, in denen ein Verbot der garten- oder ackerbaulichen Nutzung gilt. Zusätzlich wurden die Gewässer, für die ggf. ein Gewässerrandstreifen aufgrund der Hangneigung anzulegen ist (§38a WHG) kenntlich gemacht. Die Gewässer werden in drei Kategorien („[Gewässerrandstreifen] erforderlich nach Art. 16 BayNatSchG, ggf. erforderlich nach §38a WHG je nach Hangneigung“, "ggf. erforderlich nach §38a WHG je nach Hangneigung" und „in Überprüfung“) dargestellt. Die Gewässerkulisse wird mit Fortschreiten der Gewässerüberprüfung jährlich zum 01. Juli aktualisiert. Maximale Bildgröße: 4096x4096Pixel.

Unterstützte Operationen

  • GetCapabilities
  • GetMap
  • GetFeatureInfo
  • esri_wms:GetStyles

Datenlayer

  • Gewässerrandstreifen - stehende Gewässer
  • Gewässerrandstreifen - Fließgewässer

Formate

  • sonstiges

Aktualität

  • Erstellung am: 10.09.2020
  • Aktualisierungsintervall: bei Bedarf

Räumliches Referenzsystem

  • DHDN / 3-degree Gauss-Kruger zone 4
  • DHDN / 3-degree Gauss-Kruger zone 3
  • EPSG:3044
  • ETRS89 / UTM zone 33N
  • ETRS89
  • WGS 84
  • MGI / Austria GK M31
  • WGS 84 / Pseudo-Mercator

Räumliche Ausdehnung

Der Dienst ist begrenzt auf die Landesfläche Bayerns.

URL des Dienstes:

https://www.lfu.bayern.de/gdi/wms/wasser/gewaesserrandstreifen?

Nutzungsbedingungen

Der Datensatz/Dienst steht unter der Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0). Die Namensnennung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt als Rechteinhaber hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt, www.lfu.bayern.de".

Nutzungseinschränkungen

keine Einschränkungen



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