Lawinenkataster - WMS Dieser Dienst ist INSPIRE konform


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Überwachte Lawinenstriche im Zuständigkeitsbereich einer Lawinenkommission sowie nicht überwachte Lawinenstriche, bei denen Sachschäden aufgetreten sind. Die eingetragenen Lawinenstriche geben den Kenntnisstand über niedergegangene Lawinen in ihrer größten bekannten Ausdehnung wieder, soweit von diesen Lawinen eine Gefahr für Gebäude, Bergbahnen und Skilifte sowie Verkehrswege, Skipisten und Rodelbahnen ausging oder ausgeht. Lawinenstriche abseits gefährdeter Objekte sind in der Regel nicht eingetragen. Der Lawinenkataster darf ohne weiterführende Fachbeurteilungen nicht zur Ausscheidung von Gefahrenzonen herangezogen werden. Durchgeführte Schutz- und Verbauungsmaßnahmen haben keinen Einfluss auf die Dokumentation der Lawinenstriche im Lawinenkataster. Maßstab: 1:10000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null

URL des Dienstes:

https://www.lfu.bayern.de/gdi/wms/wasser/lawinenkataster?


Weiterführende Informationen

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  • Überwachte Lawinenstriche im Zuständigkeitsbereich einer Lawinenkommission
    Überwachte Lawinenstriche im Zuständigkeitsbereich einer Lawinenkommission. Die eingetragenen Lawinenstriche geben den Kenntnisstand über niedergegangene Lawinen in ihrer größten bekannten Ausdehnung wieder, soweit von diesen Lawinen eine Gefahr für Gebäude, Bergbahnen und Skilifte sowie Verkehrswege, Skipisten und Rodelbahnen ausging oder ausgeht. Lawinenstriche abseits gefährdeter Objekte sind in der Regel nicht eingetragen. Der Lawinenkataster darf ohne weiterführende Fachbeurteilungen nicht zur Ausscheidung von Gefahrenzonen herangezogen werden. Durchgeführte Schutz- und Verbauungsmaßnahmen haben keinen Einfluss auf die Dokumentation der Lawinenstriche im Lawinenkataster.
  • Nicht überwachte Lawinenstriche mit Sachschäden
    Lawinenstriche nicht überwachter Lawinen, bei denen Sachschäden aufgetreten sind. Sie geben den Kenntnisstand über niedergegangene Lawinen in ihrer größten bekannten Ausdehnung wieder, soweit von diesen Lawinen eine Gefahr für Gebäude, Bergbahnen und Skilifte sowie Verkehrswege, Skipisten und Rodelbahnen ausging oder ausgeht. Lawinenstriche abseits gefährdeter Objekte sind in der Regel nicht eingetragen. Der Lawinenkataster darf ohne weiterführende Fachbeurteilungen nicht zur Ausscheidung von Gefahrenzonen herangezogen werden. Durchgeführte Schutz- und Verbauungsmaßnahmen haben keinen Einfluss auf die Dokumentation der Lawinenstriche im Lawinenkataster.

Aktualität

  • Veröffentlichung am: 25.03.2014
  • Aktualisierung am: 20.08.2025
  • Aktualisierungsintervall: bei Bedarf

Räumliches Referenzsystem

  • EPSG 4326: WGS 84 / geographisch
  • EPSG 4258: ETRS89 / geographisch
  • EPSG 31467: DHDN / Gauss-Krüger Zone 3
  • EPSG 31468: DHDN / Gauss-Krüger Zone 4
  • EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N
  • EPSG 25833: ETRS89 / UTM Zone 33N
  • EPSG 31258: MGI / Austria GK M31
  • EPSG 3857: WGS 84 / Pseudo-Mercator

Räumliche Ausdehnung

Der Dienst umfasst den bayerischen Alpenraum.

Nutzungsbedingungen

Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0); Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt, www.lfu.bayern.de

Rechtliche Hinweise

Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen