FAQ: Strahlenpass


Der Strahlenpass ist ein persönliches Dosisdokument und dient dem Schutz der strahlenexponierten Person. Im Pass wird in vereinheitlichter Form die aktuelle Dosis bilanziert. Im Zuge der Modernisierung des Strahlenschutzrechts wurde am 01.07.2020 ein neuer Strahlenpass nach einem einheitlichen europäischen Modell eingeführt. Die registrierten Strahlenpässe nach dem alten Muster können bis zum Ablauf ihrer eingetragenen Gültigkeit weiter genutzt werden.

Beruflich strahlenexponierte Personen benötigen gemäß §§ 68 und 158 StrlSchV einen Strahlenpass, wenn sie

  • auf Grund einer Genehmigung nach § 25 StrlSchG (Kontrollbereich einer fremden Anlage oder Einrichtung, zum Beispiel Montagearbeiten in Kernkraftwerken) oder auf Grund einer Anzeige nach § 26 StrlSchG (Aufgaben im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder eines fremden Störstrahlers
  • auf Grund einer externen Tätigkeit nach § 59 StrlSchG in einer fremden Betriebsstätte mit erhöhten Expositionen durch natürlich vorkommende Radioaktivität (zum Beispiel Tiefengeothermie)
  • in fremden Betriebsstätten an anmeldebedürftigen Arbeitsplätzen tätig werden.

Strahlenpässe können u.a. bei folgenden Verlagen bestellt werden:

  • König Verlag, München, Telefon 08137/6292090
  • Schnelle Verlag, Kleinmachnow, Telefon 033203/305810

Die Kosten liegen bei ca. 4,50 € pro Strahlenpass.

In Bayern ist die zentrale Registrierbehörde für Strahlenpässe das Landesamt für Umwelt in Augsburg.

Der Strahlenpass ist sechs Jahre gültig. Eine Verlängerung um maximal fünf Jahre ist möglich, wenn im Pass noch Platz für Eintragungen vorhanden ist.

Es muss ein Folgepass ausgestellt werden. Auch der bisher geführte Strahlenpass ist zur Entwertung und Kontrolle der Übertragung der Dosiswerte in den Folgepass dem LfU vorzulegen.

Die Registrierung beim LfU kostet 25,00 €/pro Pass zuzüglich Postauslagen, eine Verlängerung kostet 10,00 €/pro Pass zuzüglich Postauslagen.

Der Verlust ist bei der registrierenden Behörde zu melden. Es muss ein neuer Strahlenpass zur Registrierung vorgelegt werden. Außerdem ist ein Nachweis der bisherigen Dosisbelastung (zum Beispiel aus der zu führenden Strahlenschutzkartei) beizubringen.

Der Strahlenpass ist persönliches Eigentum des Inhabers.

Die ordnungsgemäße Führung des Strahlenpasses ist die Aufgabe des Genehmigungsinhabers nach § 25 StrlSchG bzw. der Verpflichteten nach §§ 26 und 59 StrlSchG sowie 158 StrlSchV.

  • Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer) (oben auf Seite 3)
  • Familienname, Vorname(n), Geburtsname, Geburtsdatum und - ort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Unterschrift des Strahlenpassinhabers (Abschnitt 1 auf S.3)
  • Betriebsnummer und Angaben zum Arbeitgeber, Beschäftigungszeitraum (Abschnitt 4, Seite 10,)
  • Kategorisierung und Unterschrift des Strahlenschutzverantwortlichen (Abschnitt 4, Seite 11)
  • Bilanzierung der bisherigen Strahlenexposition – Berufslebensdosis bis zum 31.12. des Vorjahres und Dosis der letzten 5 Kalenderjahre vor der Registrierung (Abschnitt 6, Seite 16)
  • Quelle der Dosiswerte (Abschnitt 6, Seite 17)
  • Unterschrift des Strahlenschutzverantwortlichen oder -beauftragten bzw. Verpflichteten sowie die Unterschrift des Strahlenpassinhabers (Abschnitt 6, Seite 18)
  • Bilanzierung der bisherigen Strahlenexposition im laufenden Kalenderjahr (Abschnitt 7, Seite 22)
  • Erteilung von Genehmigungen gem. § 25 StrlSchG und Aufsicht über die Genehmigungsinhaber
  • Registrierung von Strahlenpässen
  • Festlegung von Ersatzdosen.

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