Natur: Nr. 57 / Dienstag, 23. Dezember 2025
Mit der heutigen Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBI) werden die ab dem 1. Januar 2026 geltenden bayerischen Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs amtlich bekannt gemacht. Hierzu ist in der im BayMBl veröffentlichten „Ausgleichsregelung Große Beutegreifer“ eine Karte mit den als „Wolfsgebiet im Sinne des Schadensausgleichs“ definierten Gebieten als Anlage beigefügt. Ergänzend hierzu können ab dem Jahreswechsel die aktualisierten Wolfsgebiete in einer detaillierteren Darstellung auf der LfU-Internetseite eingesehen werden.
Die Wolfsgebiete wurden auf Grundlage der Nachweise der einzelnen standorttreuen Wölfe aus dem laufenden und dem letzten Monitoringjahr neu berechnet und angepasst. Dies führt zu einer Veränderung der Wolfsgebiete i. S. d. Schadensausgleichs durch Hinzukommen oder Wegfallen von Gemeinden.
Zudem ergeben sich aus den vorliegenden Monitoringdaten folgende neue Wolfsterritorien:
- Leopoldsreuter Wald (Landkreis Freyung-Grafenau)
- Köschinger Forst (überwiegend im Landkreis Eichstätt erneut ausgewiesen aufgrund jüngerer Nachweise)
Aufgrund von EU-Vorgaben stellt in ausgewiesenen Wolfsgebieten i. S. d. Schadensausgleichs nach einer Übergangsfrist von einem Jahr ein eingerichteter Herdenschutz eine Voraussetzung für die Gewährung eines Schadensausgleichs dar. Entsprechend der amtlichen Bekanntmachung beginnt die Übergangsfrist für neu ausgewiesene Wolfsgebiete i. S. d. Schadensausgleichs bzw. für neu hinzugekommene Teilflächen am 01.01.2026. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) rät allen Nutztierhaltern in einem Wolfsgebiet, ihre Tiere vor Übergriffen durch den Wolf z. B. mit einer wolfsabweisenden Zäunung zu schützen. Weidetierhalter werden gebeten, sich regelmäßig über die Situation in Bayern zu informieren.
Ein Wolf, Wolfspaar oder Wolfsrudel gelten entsprechend dem deutschen Monitoringstandard als standorttreu, wenn dieser bzw. dieses über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten nachgewiesen wird oder wenn ein männlicher und weiblicher Wolf gemeinsam ihr Territorium markieren bzw. eine Reproduktion belegt ist. Bei einem standorttreuen Wolf bzw. Wolfspaar oder Wolfsrudel wird vom LfU in einem Umkreis von 15 km ein Wolfsgebiet i. S. d. Schadensausgleichs ausgewiesen. Ein Gebiet wird aus der Kulisse der Wolfsgebiete genommen, wenn die entsprechenden Individuen in einem abgeschlossenen Monitoringjahr (von Mai bis April des Folgejahres) nicht mehr nachgewiesen werden konnten.
Weitere Informationen hierzu sind unter folgenden Links zu finden:
- Regelung zum finanziellen Ausgleich von durch Wolf, Bär oder Luchs verursachten Schäden - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)
- Monitoring von Wölfen - LfU Bayern
- Übersicht BayMBl. - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de)
Nachdruck und Auswertung von Pressemitteilungen sind allgemein gestattet. Auch die veröffentlichten Pressefotos dürfen im Rahmen der Berichterstattung zur zugehörigen Pressemitteilung mit entsprechender Quellenangabe verwendet werden.
Besuchen Sie uns in den sozialen Netzwerken
Kontakt zur Pressestelle
Bayerisches Landesamt für UmweltPressestelle
Bürgermeister-Ulrich-Straße 160
86179 Augsburg
Tel.: 08 21/ 9071-5242
Fax: 08 21/ 9071-5009
- Pressesprecher
- Matthias Häußler
- Stellvertretung
- Bianca Roß
