Scholz Alexander
2025

Brutbestandserfassung im Vogelschutzgebiet „NATO-Übungsplatz Siegenburg“

Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag von: Bayerisches Landesamt für Umwelt, 28 Seiten, Augsburg
Landkreise: Kelheim
Artengruppe:
Vögel
Stichwörter:
Truppenübungsplatz, Natura 2000, Sandheide, Kiefernwald, Vogelschutzgebiet,
Landkreis(e):
Kelheim
Auftraggeber:
Bayerisches Landesamt für Umwelt

Zusammenfassung

Im Jahr 2025 fand eine Bestandserfassung der wichtigsten Vogelarten im Vogelschutzgebiet „NATO-Übungsplatz Siegenburg“ Natura 2000-Gebiet 7236-304 statt. Der Schwerpunkt der Erfassung lag bei der Kartierung der fünf Arten des Standarddatenbogens Stand 06/2016: Heidelerche, Schwarzspecht, Wespenbussard, Wiedehopf und Nachtschwalbe syn. Ziegenmelker sowie weiterer wertgebender Vogelarten. Zusätzlich wurden Horchboxen eingesetzt, um Aktivitäten von dämmerungs- und nachtaktiven Arten aufzuzeichnen. Unter den Vogelarten des Anhang I bzw. des Art. 42 der Vogelschutzrichtlinie mit Nennung im Standarddatenbogen des Gebietes wurden bei der Untersuchung im Jahr 2025 wahrscheinliche bis sichere Bruten der Heidelerche, des Schwarzspechts und des Wespenbussards ermittelt. Brutvorkommen von Wiedehopf und Nachtschwalbe konnten nicht nachgewiesen werden. Daneben wurden Brutreviere der weiteren wertgebenden Brutvogelarten Baumpieper, Kuckuck, Neuntöter, Schwarzkehlchen, Waldschnepfe, Wendehals, Waldlaubsänger und Weidenmeise erfasst. Die Arten Grauspecht, Kleinspecht und Sperlingskauz konnten mit einzelnen Brutzeitfeststellungen dokumentiert werden. Insgesamt besitzt das Gebiet für die erfassten Vogelarten in Teilflächen noch eine gute Lebensraumeignung, was sich z. B. durch den Brutbestand der Heidelerche im Kernbereich des Gebietes widerspiegelt. Allerdings wird der Großteil des Gebietes bereits stark durch Gehölzsukzession beeinträchtigt. Dies führt schon länger zu einer schleichenden Lebensraumverschlechterung des Gebietes, speziell für Arten, die offene bis halboffene Lebensräume besiedeln. Extensive Beweidung oder Mahd kämen als mögliche Maßnahmen in Betracht, um solchen Entwicklungen entgegenzuwirken und Fördermaßnahmen für die Leitarten des Gebietes umsetzen zu können.

Erstellt am: 21.10.2025