Vollzug des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 (SchadRegProtAG), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873) geändert worden ist.

Das PRTR (Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister) informiert die Bevölkerung online über:

  • die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden
  • die Verbringung von Abfallmengen und
  • die Verbringung von Schadstoffen im Abwasser, das in externe Kläranlagen eingeleitet wird

von Industriebetrieben, soweit die jeweiligen Meldeschwellen im Berichtsjahr überschritten wurden.

Nach der Verordnung über das Landesamt für Umwelt (LfUV) ist das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) die für den Vollzug des SchadRegProtAG zuständige Behörde in Bayern.

Berichtszeitraum und Termine

Die Berichterstattung erfolgt jährlich.

Folgende Termine gem. § 3 Abs. 2 SchadRegProtAG sind im Folgejahr des jeweiligen Berichtsjahres zu beachten:

31. März - Beantragung der Fristverlängerung für die Abgabe des PRTR-Berichts
30. April - Abgabe des PRTR-Berichts
31. Mai - Abgabe des PRTR-Berichts bei Fristverlängerung

Abgabeform

Der PRTR-Bericht ist nach § 3 Abs. 1 SchadRegProtAG in elektronischer Form abzugeben.

Für die Abgabe des PRTR-Berichts erhalten die PRTR-berichtspflichtigen Anlagenbetreiber ein entsprechendes Formular.

Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner

Für Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung