Bekanntgabe als Prüfstelle gemäß § 13 Abs. 3 der 1. BImSchV – Stellen für die Prüfung von eignungsgeprüften Messgeräten für Kleinfeuerungsanlagen

Gemäß Art. 4 Abs. 8 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) ist das Bayerische Landesamt für Umwelt zuständige Stelle für die staatliche Anerkennung von Fachstellen und Lehrgängen nach dem BImSchG oder darauf gestützter Rechtsverordnungen.

Gemäß § 13 Abs. 3 der 1. BImSchV müssen die von den Kaminkehrern eingesetzten Messgeräte halbjährlich einmal von einer von der nach Landesrecht zuständigen Behörde bekannt gegebenen Stelle überprüft werden. Die bekannt gegebenen bayerischen Stellen sind auf der folgenden Seite aufgelistet:

Neben den in Bayern bekannt gegebenen Stellen können in Bayern auch die in anderen Bundesländern bekannt gegebenen Stellen mit Prüfungen nach § 13 Abs. 3 der 1. BImSchV beauftragt werden.

Die Bekanntgabe der Stellen erfolgt unter Berücksichtigung der Anforderungen der Richtlinie VDI 4208 (aktueller Stand VDI 4208 E Rev. 01).

Anträge für die Bekanntgabe als Stelle nach § 13 Abs. 3 der 1. BImSchV sind beim
Bayerischen Landesamt für Umwelt,
Bürgermeister-Ulrich-Str. 160,
86179 Augsburg einzureichen.

Das Antragsformular kann auf der RESYMESA-Seite heruntergeladen werden:

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