Legionellen bei Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern

Einführung

Wesentliche Quellen für Legionellen können neben belastetem Trinkwasser auch Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider sein. Unter bestimmten Bedingungen werden legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) emittiert, die eingeatmet bei Menschen zu schweren Lungenentzündungen sogar mit Todesfolge führen können. Der Eintrag von Legionellen in das Wassersystem von Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen selbst lässt sich nicht verhindern. Der Vermeidung des Legionellenwachstums zum Beispiel in Biofilmen und der Minimierung des legionellenhaltigen Aerosolaustrags aus diesen Anlagen kommt daher eine zentrale Rolle zur Vermeidung eines Gesundheitsrisikos zu. Durch die 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) werden daher ab 2017 Regelungen getroffen, um diese Gefahren zu verhindern. Den Betreibern derartiger Anlagen werden u.a. die Anwendung des Standes der Technik bei der Errichtung und dem Betrieb sowie unmittelbar anwendbare organisatorische Pflichten aufgegeben.

Merkblatt

Mit dem Merkblatt soll in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ein erster Überblick über die daraus resultierenden Anforderungen an die Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern sowie an die Behörden geben werden.

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