Lärmprobleme bei Luftwärmepumpen

Immer mehr Eigenheime und auch Mehrfamilienhäuser werden mit Luft/Wasser- und Luft/Luft-Wärmepumpen beheizt. Bei diesen Anlagen kommt es immer wieder zu Beschwerden wegen Lärm. Für diese Anlagen erfolgt in der Regel keine immissionsschutzrechtlich Genehmigung oder Abnahme, es sind dann nachbarschafts- und zivilrechtliche Bestimmungen (BGB §§ 906 und 1004) einschlägig. Die Anlagen dürfen nur so errichtet und betrieben werden, dass keine erheblichen Nachteile oder Beeinträchtigungen von ihnen ausgehen. Insbesondere sollte aus lärmschutzfachlicher Sicht zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen die Summenwirkung durch andere einwirkende Anlagen berücksichtigt werden. Es ist also in hohem Maße gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich.

Der Leitfaden „Tieffrequente Geräusche bei Biogasanlagen und Luftwärmepumpen“ gibt im Teil III hierzu Hinweise: