POP-Koordinierungsstelle Umwelt

Einführung und Zielsetzung

POP (Persistente organische Schadstoffe) sind in fast alle Bereiche menschlichen Lebens und der Umwelt vorgedrungen. Obwohl es sich dabei auch um unbeabsichtigt freigesetzte Stoffe handeln kann – zum Beispiel durch Verbrennungsprozesse – ist der überwiegende Anteil der POP auf industrielle Verwendungen zurückzuführen. Ein Beispiel dafür sind bromierte Flammschutzmittel, die als Zusatz in Dämmschäumen, aber auch in Textilien und Hartplastiken die Entstehung und die Ausbreitung von Bränden hemmen können. Diese Stoffe können jedoch aufgrund ihrer chemisch inerten Struktur langfristig viele Probleme für die Umwelt mit sich bringen. So zeigen manche eine Tendenz zur Bioakkumulation, werden durch atmosphärischen Ferntransport weit in die Umwelt verteilt, sind toxisch für Menschen und Lebewesen und sind letztendlich über viele Jahre hinweg in der Umwelt chemisch stabil. Kommen alle vier der genannten Faktoren zusammen, spricht man von persistenten organischen Schadstoffen. Einen Überblick über ihr Vorkommen bietet der Flyer "Langlebige organische Schadstoffe" in der rechten Spalte.

Da der Eintrag in die Umwelt irreversibel ist und das Ökosystem der Erde gefährdet ist, haben sich Staaten weltweit auf ein Abkommen für persistente organische Stoffe geeinigt, das die Beschränkung und in manchen Fällen auch das Verbot ihrer Herstellung, des Inverkehrbringens und ihrer Verwendung vorsieht: die Stockholm-Konvention. Zur einheitlichen Umsetzung der Stockholm Konvention hat die Europäische Union die novellierte POP-Verordnung (EU) 2019/1021 erlassen.

Für ihre Umsetzung und Überwachung sind in Deutschland eine Vielzahl von Behörden zuständig; inhaltlich sind diese Behörden der Abfallwirtschaft, dem Immissionsschutz, dem Bodenschutz, der Wasserwirtschaft, der Lebensmittelsicherheit, dem stofflichen Verbraucherschutz, der Marktüberwachung und der Überwachung von Industrieanlagen zuzuordnen. In Deutschland sind die Zuständigkeiten auf verschiedene Verwaltungsebenen verteilt: Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreie Städte. Sie alle setzen POP-relevante Rechtsvorschriften um.

Übergeordnetes Ziel des Projekts POP-Koordinierungsstelle Umwelt war es, die verschiedenen Kompetenzen und Zuständigkeiten bayerischer Behörden bei der Umsetzung der Stockholm-Konvention in Bayern zusammenfassend darzustellen und wesentliche Schritte für Bürger, Verwaltung und Politik transparent zu machen. Das Projekt wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz finanziert und lief bis Oktober 2021. Einen Einblick bietet der Abschlussbericht in der rechten Spalte. Ebenfalls auf der rechten Spalte kann auf ein Informationsblatt zu kurzkettigen Chlorparaffinen zugegriffen werden, dass exemplarisch im Laufe des Projekts erstellt wurde.

Ansprechpartner

Bayerisches Landesamt für Umwelt, Referat 74: Organische Analytik
Dr. Christa Barkschat, Tel.: 0821/9071-5733
Priv.-Doz. Dr. Wolfgang Körner, Tel.: 0821/9071-5287.

Zusammenarbeit mit China

Der POP-Ausstieg ist eine globale Herausforderung und kann nur durch internationale Zusammenarbeit bewältigt werden. Die Stockholm-Konvention ist daher weltweit bindend. Ist ein Stoff in Annex A gelistet, müssen seine Verwendung und Produktion in absehbarer Zeit soweit wie möglich eingestellt werden. Ein Beispiel dafür ist Hexabromcyclododecan, ein Flammschutzmittel, dessen Herstellung und Inverkehrbringen in Deutschland seit Februar 2018 verboten sind. Die Umsetzung solcher Verbote und die Einführung von Ersatzstoffen sind mit hohen materiellen und wissenschaftlich-technischen Investitionen verbunden. Schwellen- und Entwicklungsländer werden deshalb in internationalen Kooperationen unterstützt.

Im Rahmen des Projekts POP-Koordinierungsstelle Umwelt leistete das Bayerische Landesamt für Umwelt einen Beitrag zum Ausstieg aus der Produktion von Hexabromcyclododecan in Zusammenarbeit mit der Volksrepublik China. Dazu wurden mit Unterstützung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), des chinesischen Umweltministeriums (FECO/MEE) und einer Tochterorganisation der Vereinten Nationen (UNIDO) im Oktober 2020 und 2021 drei Onlineseminare zwischen deutschen und chinesischen Umweltexperten durchgeführt. Referenten aus nationalen Behörden und wissenschaftlichen Institutionen stellten das Chemikalienrecht in der EU und China vor, informierten über das Abfallmanagement von HBCD-haltigem Dämmmaterial, über "Best-Practice" Beispiele im Gebäuderückbau und Recyclingideen für HBCD-belastete Materialien.

Internationale Kooperationspartner

International Cooperation

The Stockholm Convention is a global treaty to protect human health and the environment from toxic chemicals that bioaccumulate for exceptionally long periods in the environment and become widely distributed geographically. One of them is hexabromocyclododecane, a flame retardant, which has finally been banned from the German market in February 2018. To support emerging and developing countries in shifting their production to alternatives, international cooperation is necessary.

In the context of the Bavarian/Chinese POP project an technical exchange about the phase out of hexabromocyclododecane has been established between the Bavarian Environment Agency and Chinese Agencies. With support from the Bavarian State Ministry of Environment and Consumer Protection (StMUV) as well as from the Ministry of Ecology and Environment of The People's Republic of China (MEE), from the Chinese Foreign Environmental Cooperation Center (FECO) and from the specialized agency of the United Nations (UNIDO) three-online workshops have been held by October 2020 and 2021. German and Chinese environment experts featured chemicals laws in the EU and in China, informed on environmental sound waste management of HBCD-containing EPS/XPS foams, best practice examples in building dismantling and recycling technologies for the bromine recovery.

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