Stehende Gewässer

Generelle Probenahme bei Seen und (Fisch-)Teichen

Generelle Probeentnahmestellen

  • Alle Zuläufe,
  • Alle Abläufe,
  • Offensichtlich vom Schadensfall betroffene Stellen,
  • Wenig durchflossenen Bereiche (z.B. Ausbuchtungen im Ufer).

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