1. Methodensammlung Feststoffuntersuchung Version 3.0

Wo finde ich geeignete Untersuchungsmethoden für den Bereich der Abfalluntersuchung?

Die Methodensammlung Feststoffuntersuchung listet die wichtigsten in abfall- und bodenschutzrechtlichen Verordnungen und Fachmodulen genannten Untersuchungsmethoden auf. Die darin aufgeführten Methoden werden regelmäßig durch die AG-Methodenfortschreibung aus LAGA-Forum Abfalluntersuchung und Fachbeirat Bodenuntersuchung auf Aktualität geprüft und fachlich bewertet. Dabei werden auch neue Methoden für die Bereiche Abfall und Bodenuntersuchung bewertet und gegebenenfalls aufgenommen.

Soweit keine gesetzlichen Vorgaben für den Bereich existieren oder wenn gleichwertige Methoden in den Rechtsgrundlagen zugelassen sind (z. B. Anhang 4 Nr. 3 Deponieverordnung), kann dieses Kompendium eine Entscheidungshilfe zur Methodenauswahl darstellen. Die Methodensammlung richtet sich an Verordnungsgeber, Vollzugsbehörden, Auftraggeber, Gutachter und Untersuchungsstellen und dient als Entscheidungshilfe bei der Auswahl von Methoden. Fortschrittliche, geeignete Methoden werden empfohlen und sind in den entsprechenden Zeilen der Tabellen grün hinterlegt (= Referenzmethode). Methoden, die aktuell noch in gesetzlichen Regelwerken genannt sind, für die es fortschrittlichere oder besser geeignete Methoden gibt, werden mit „sollte ersetzt werden durch“ gekennzeichnet. Es wird eine alternative Referenzmethoden empfohlen. Inhaltlich umfassen die Tabellen den Anwendungsbereich, Materialtyp, Methodik und Titel sowie eine Kurzbeschreibung und Bemerkung. Das Dokument bildet den gesamten Untersuchungsprozess von der Probenahmeplanung, Probenahme und Analytik bis hin zur Qualitätssicherung und Ergebnisbewertung für unterschiedliche Materialien ab. Die Untersuchungsmethoden werden aus den Regelwerken der Deponieverordnung (DepV), Anhang 4; Versatzverordnung (VersatzV), Anhang 3; Klärschlammverordnung (AbfKlärV); Bioabfallverordnung (BioAbfV), Anhang 3; Altholzverordnung (AltholzV), Anhang 4; Altölverordnung (AltölV), Anlage 2; Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV), Anlage 5 in der Methodensammlung abgebildet.

2. Untersuchungs- und Analysenstrategien für asbestverdächtige Materialien und Abfälle – Bestimmung des Gehaltes an Asbest in Abfällen

Wo finde ich geeignete Untersuchungsmethoden für asbestverdächtige Materialien und Abfälle?

Das Arbeitspapier „Untersuchungs- und Analysenstrategien für asbestverdächtige Materialien und Abfälle – Bestimmung des Gehaltes an Asbest in Abfällen“ listet Untersuchungs- und Analysenstrategien zur Erkennung asbesthaltiger Materialien auf und ordnet hinsichtlich der entsprechenden Fragestellungen die dafür am besten geeignete Untersuchungsmethode zu. Die Auflistung der Methoden erfolgt dabei entsprechend der Methodensammlung Feststoffuntersuchung in tabellarischer Form.

Das Arbeitspapier behandelt die Erkundung, Probenahme und Analytik asbestverdächtiger Materialien. Es stellt die Methoden aus diesen Bereichen gegenüber, bewertet diese hinsichtlich Genauigkeit, Aufwand, Anwendungs- und Nachweisgrenzen, zeichnet klare Zielsetzungen, wie beispielsweise die Abgrenzung von Hotspots und Einzelfunden auf und gibt Hilfestellung bei der fachlichen Bewertung der erzielten Ergebnisse.

Zudem enthält das Papier Bestimmungsblätter zur Hilfe bei der augenscheinlichen Identifikation asbestverdächtiger Materialien in Bauabfällen.

3. Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98)

Wo gibt es ergänzende Hinweise zu der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98) bezüglich der Probenahme von festen Abfällen?

In der Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98) wird die in der LAGA PN 98 beschriebene Vorgehensweise bei der Probenahme von festen Abfällen für die einzelnen Kapitel fachlich konkretisiert.

Insbesondere zu folgenden Themen werden Hinweise gegeben:

  • Anforderung an das Fachpersonal für die Probenahme
  • Repräsentativität der Probenahme
  • Probenahmestrategie
  • Hot-Spots
  • Probenahmeplan
  • Prüfung auf Homogenität / Inhomogenität / Heterogenität
  • Volumen- / Massenbestimmung
  • Ermittlung des Größtkorns
  • Mindestanzahl an Proben
  • Sammelprobenkonzept nach Tab. 2 der LAGA PN 98
  • Mindestgröße der Einzelproben
  • Vorbereitung der Misch- / Sammelprobe zur Laborprobe
  • Mindestvolumen der Einzel- und Laborproben
  • Beprobung von Haufwerken/ Probenahme mittels Bohrstockbeprobung, Probenstecher, Probenahmespeer, Schneckenbohrer
  • Beprobung nach Ausbreitung der Haufwerke / Mieten
  • Entnahme von Einzelproben direkt von Baggerschaufel, Greifer
  • Radlader
  • Bewertung der Messergebnisse
  • Beispiel für ein Probenahmeprotokoll

4. Übersicht der im LAGA-Forum Abfalleinstufung behandelten Fragestellungen zur abfallrechtlichen Einstufung von Abfällen

Wo gibt es einen Vorschlag für die Zuordnung von Abfällen in Abfallarten, für die in der Abfallverzeichnisverordnung keine eindeutige Abfallart existiert?

Aufgrund des Alters des Abfallverzeichnisses kommt es in der Vollzugspraxis regelmäßig vor, dass Abfälle nicht eindeutig im Abfallverzeichnis aufgeführten Abfallart zugeordnet werden. Das Arbeitspapier „Im LAGA-Forum Abfalleinstufung behandelte Fragestellungen zur abfallrechtlichen Einstufung von Abfällen“ des LAGA-Forums Abfalleinstufung listet Vorschläge für diese Abfälle auf und nennt abgestimmte Vorschläge für eine entsprechende Zuordnung.

Das Arbeitspapier unterstützt die Harmonisierung der Vollzugspraxis der Länder.

5. Umgang mit PFAS-haltigen Abfällen aus Feuerwehrtanks, Feuerlöschern und Sprinkleranlagen

Wo finde ich Hinweise zur Einstufung PFAS -haltiger Abfälle aus Feuerwehrtanks, Feuerlöschern und Sprinkleranlagen?

Gemäß EU-POP-Verordnung und Anhang XVII der REACH-VO sind PFAS- haltige Löschmittel auszutauschen und dürfen nicht mehr verwendet werden.

Im LAGA-Papier "Umgang mit PFAS-haltigen Abfällen aus Feuerwehrtanks, Feuerlöschern und Sprinkleranlagen" werden Hinweise zur Einstufung von Abfällen aus dem Austausch PFAS-haltiger Löschmittel aus Feuerwehrtanks, Feuerlöschern und Sprinkleranlagen gegeben.

Das Papier schlägt für alle beim Austausch anfallenden Abfälle, Abfallarten gemäß AVV vor. Dies sind zum Beispiel Schaumkonzentraten und Premix und feste Abfälle, wie PFAS kontaminierte Verpackungen, Tanks, Rohre, Schläuche, Dichtungen u. a. aus Metall oder Kunststoff/Gummi.

Weiterhin legt das Papier fest, ab wann Spülflüssigkeiten aus der Spülung von Sprinkleranlagen und Reinigung von Tanks als nicht mehr PFAS-haltig gelten. Hierfür ist die Einhaltung des Summenparameters AOF < 5 μg/l festgelegt.

6. Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit

Ab welchen Konzentrationsgrenzen sind Abfälle, bei denen die genaue Schadstoffverbindungen nicht bekannt sind, als gefährlicher Abfall einzustufen?

Das LAGA-Papier "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit" gibt Konzentrationsgrenzen für verschiedene Schadstoffklassen vor, ab deren Erreichen Abfälle als gefährlich einzustufen sind.

Dazu wurden worst-case-Betrachtungen von abfallwirtschaftlich relevanten Verbindungen herangezogen und entsprechende Beurteilungswerte abgeleitet. Zur Ermittlung der Konzentrationsgrenze wurde für das jeweilige Element die gefahrenrelevante Eigenschaft mit der geringsten Konzentrationsgrenze herangezogen.
Für folgende Bereiche werden Konzentrationsgrenzen vorgeschlagen:

  • im Feststoff (Elementgehalte)
  • für Gehalte gefährlicher Stoffe im Eluat
  • für Gehalte organischer Parameter im Abfall
  • für Gehalte "neuer" persistenter organischer Schadstoffe (POP) im Abfall und Grenzen zur Nachweispflicht gemäß POP-AbfÜberwV
  • Einstufung als „reizend“ (HP4) oder "ätzend" (HP8) ausgehend vom pH-Wert