31.1 Wie kann der Begriff der Produktionswoche ausgelegt werden und gilt der massebezogene Untersuchungsturnus nach Anlage 4 Tabelle 1 unabhängig vom zeitbezogenen Turnus?
- Entsprechend der Auslegung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) in deren FAQ „Wie wird eine Produktionswoche im Rahmen der Güteüberwachung nach Anlage 4 definiert?“ umfasst eine Produktionswoche fünf Produktionstage innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Monaten.
- Bei einer diskontinuierlichen Produktion im Haldenprinzip mit einer Größe der eindeutig abgrenzbaren Einzelhalden von max. 5.000 t und einer Produktionsdauer von maximal vier Produktionswochen je erzeugtem Ersatzbaustoff kann in Abstimmung mit der Fremdüberwachungsstelle für die WPK der auf die hergestellte Masse bezogene Untersuchungsturnus gewählt werden. Die WPK fällt dann mit der FÜ zusammen und wird in diesen Fällen durch die FÜ ersetzt. Ein Inverkehrbringen darf allerdings erst nach Vorlage des Prüfzeugnisses erfolgen. Die Vorgehensweise ist im Eignungsnachweis und in den Fremdüberwachungsberichten zu vermerken. Die vorstehenden Regelungen gelten sowohl für stationäre Aufbereitungsanlagen als auch für Baustellenaufbereitungen.