Abfall, Ressourceneffizienz: Nr. 30 / Dienstag, 30. Juni 2026
Elektrogeräte nicht in den Restmüll: Getrennte Sammlung reduziert Brandrisiken.
Jeden Monat werden Millionen E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer verkauft. Beide Produkte sind nach Gebrauch Elektroaltgeräte und müssen getrennt vom Restabfall gesammelt werden. Ab 01.07.2026 müssen sämtliche Verkaufsstellen E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer kostenlos zurücknehmen. Die verbesserte Rücknahme soll auch die zunehmende Brandproblematik bei einer unsachgemäßen Entsorgung mindern.
E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer sind Elektrogeräte
E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer werden häufig nicht als Elektrogeräte wahrgenommen und daher nicht ordnungsgemäß entsorgt. Verbraucherinnen und Verbraucher verfügen zukünftig über erweiterte Möglichkeiten zur Rückgabe im Handel und werden besser über die getrennte Sammelpflicht informiert. Zu den E-Zigaretten zählen sowohl Einweg- als auch Mehrweg-Zigaretten.
Zusätzliche Rückgabestellen
Durch die Anpassung des bundesweiten Elektrogesetzes stehen ab 01.07.2026 schätzungsweise über 80.000 zusätzliche Rückgabestellen für E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer zur Verfügung. Dazu gehören Einzelhandel für Tabakwaren, Kioske und Tankstellen. Darüber hinaus kann die Rückgabe auch weiterhin an den bisherigen Rücknahmestellen im Handel, wie bei großen Elektronik- und Lebensmittelmärkten sowie an kommunalen Sammelstellen erfolgen.
Die neue Rücknahmeverpflichtung gilt für alle Verkaufsstellen, die E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer im Sortiment führen oder innerhalb der letzten sechs Monate verkauft haben. Die Rückgabe ist kostenlos und es muss kein neues Produkt gekauft werden. Die Abgabe muss direkt in der Verkaufsstelle oder in unmittelbarer Nähe erfolgen. Die Verkaufsstelle muss im unmittelbaren Sichtbereich des Kunden über die Rücknahme informieren. Die Händler dürfen nicht auf andere Sammelstellen verweisen, um damit die eigene Annahme zu verweigern. Die Rücknahmepflicht gilt auch für Onlineshops.
Schlechte Umweltbilanz und Brandgefahr
Laut der Gesetzesnovelle haben insbesondere Einweg-E-Zigaretten eine sehr schlechte Umweltbilanz, da weder Batterien noch Flüssigkeiten ausgetauscht werden können. Als Wegwerfprodukt haben sie nur eine kurze Lebensdauer, was auch unter Ressourcenaspekten äußerst kritisch zu bewerten ist.
Immer häufiger sind die kurzlebigen Konsumprodukte und Nachfüllbehälter der Mehrwegvarianten auf Wegen, in Parks oder anderen öffentlichen Flächen zu finden. Letztlich müssen alle Bürger die Kosten für die erforderliche Reinigung der „Landschaft“ tragen.
Die in E-Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzern verbauten Lithium-Ionen-Akkus erhöhen bei falscher Entsorgung (z.B. Beschädigung im Restmüll) das Brandrisiko. Beschädigte Geräte können sich selbst entzünden und so Menschen, Entsorgungsfahrzeuge und -anlagen gefährden. Gleiches gilt für alle Elektroaltgeräte mit Lithium Batterien. Verschiedene Akteure fordern daher ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten.
Was Verbraucher tun können:
- Geben Sie gebrauchte E-Zigaretten und Tabakerhitzer beim Händler mit entsprechendem Sortiment oder an kommunalen Sammelstellen ab (z. B. Elektrofachmarkt, Supermarkt, Tankstelle, Kiosk).
- Ein Umstieg von Einweg- auf Mehrweg-Alternativen trägt zumindest ansatzweise zur Abfallvermeidung bei.
Der Abfallratgeber Bayern bietet weitere Informationen zu Brandgefahren durch alte Lithiumbatterien und ausgediente Elektrogeräte mit Lithium-Ionen-Akkus:
- Wiederverwendung und Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (E-Schrott) und enthaltene Lithium-Batterien
- Brandgefahren durch alte Lithiumbatterien und ausgediente Elektrogeräte mit Lithium-Ionen-Akkus
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