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Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs mit Ablauf der Übergangsfrist am 31.12.2023.

Nachdruck und Auswertung von Pressemitteilungen sind allgemein gestattet. Auch die veröffentlichten Pressefotos dürfen im Rahmen der Berichterstattung zur zugehörigen Pressemitteilung mit entsprechender Quellenangabe verwendet werden.