Naturschutzrelevante Gutachten in Bayern

Umwelt-Planungsbüro Alexander Scholz
2022

Artenhilfsprogramm Brachvogel, Uferschnepfe, Kiebitz und Wachtelkönig im Naturschutzgebiet „Runstwiesen und Totenmoos“ und FFH- und SPA-Gebiet „Donau zwischen Straubing und Vilshofen 7142-471“, Kreisgruppen des Landesbundes für Vogelschutz Straubing-Bogen und Deggendorf, Saison 2022

Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag von: Regierung von Niederbayern, 30 Seiten,
Landkreise: Deggendorf,Straubing-Bogen
Artengruppe:
Vögel
Stichwörter:
Wiesenbrüter
Landkreis(e):
Deggendorf,Straubing-Bogen
Auftraggeber:
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. LBV

Zusammenfassung

Im Donautal, in den Landkreisen Straubing-Bogen und Deggendorf, fand im Jahr 2022 in den Gebieten Stauffendorf, NSG Runstwiesen und Totenmoos sowie im Moos bei Niederwinkling und Trattmoos eine Bestandserfassung der Wiesenbrüter statt. Neben der eigentlichen Kartierung des Brutbestandes mit Ermittlung des Bruterfolges waren auch die Durchführung von Gelegeschutzmaßnahmen sowie die Dokumentation weiterer Maßnahmen Bestandteil der Beauftragung. Das Hauptaugenmerk der Erfassung lag auf den in den Gebieten vorkommenden Wiesenbrüterarten Uferschnepfe Limosa limosa, Großer Brachvogel Numenius arquata und Kiebitz Vanellus vanellus. Diese sogenannten Leitarten reagieren empfindlich auf Veränderungen in Ihren Lebensräumen, bewirken einen Mitnahmeeffekt für zahlreiche weitere Arten und anhand ihrer Ansprüche lassen sich Schutzziele formulieren und konkrete Maßnahmen ableiten. Im Jahr 2022 wurden in dem zusammengefasst ca. 400 ha großen Untersuchungsgebiet 16 Brutpaare des Großen Brachvogels und damit ein Brutpaar weniger als im Vorjahr 2021 nachgewiesen. Dabei handelte es sich bei acht Paaren um sichere Bruten Brutstatus C: Nachweis über Nestfund oder Kükenalarm. Für weitere acht Paare bestand Brutverdacht Brutstatus B. Aufgrund der umfangreichen Gelegeschutzmaßnahmen in den Gebieten NSG Runstwiesen, Moos bei Niederwinkling und Stauffendorf, wurde es vielen Brachvogelpaaren ermöglicht, ihre Brut bis zum Schlupf der Küken durchzubringen. Die Gelege der übrigen Paare dürften bereits relativ rasch nach der Eiablage durch Prädatoren ausgeraubt worden sein. Dies ist im Grunde seit Beginn der Untersuchungen im Gebiet zu konstatieren. Im Jahr 2022 wurde ein flügger Jungvogel festgestellt. Der Bruterfolg liegt deshalb zwar nicht bei null, die erforderliche Nachwuchsrate muss aber wie in den Jahren 2019 und 2021 für den Fortbestand des lokalen Bestandes als nicht ausreichend bewertet werden. Im Jahr 2020 waren es, bezogen auf alle Gebiete mit Brutvorkommen der Art, sechs Flügge mit einem Bruterfolg von 0,37 flüggen Jungvögeln pro Brutpaar. Bei der Uferschnepfe wurden wie im Vorjahr 2021 zwei wahrscheinliche Brutpaare ermittelt. Beide Bruten lagen wiederum im Moos bei Niederwinkling innerhalb der gezäunten Fläche. Von Schlupf- oder Bruterfolg wird aufgrund der ermittelten sehr wahrscheinlichen Prädation der Gelege oder der Küken, direkt nach dem Schlupf, nicht ausgegangen. Der Kiebitz wurde über alle Untersuchungsgebiete hinweg mit 35 Brutpaaren nachgewiesen. Zwei Brutpaare weniger als im Vorjahr 2021. Der Schwerpunkt lag neben den Vorkommen im Moos bei Niederwinkling auch im Jahr 2022 im Trattmoos mit zwölf Brutpaaren. Im Gegensatz zum Vorjahr konnten neben dem Trattmoos vier flügge Jungvögel auch drei Flügge im Untersuchungskomplex NSG Runstwiesen, genauer auf der Teilfläche südlich der A3 erfasst. Bei Betrachtung des gesamten Bestandes und der Anzahl festgestellter Jungvögel ergibt sich ein Reproduktionsfaktor von 0,2 flüggen Jungvögeln pro Brutpaar. Als hauptverantwortlicher Faktor für den ausbleibenden Bruterfolg bei allen drei Arten ist das hohe Prädationsrisiko in den Gebieten anzuführen. Als Hauptgefährdungsursachen neben der Prädation müssen für die Gebiete die Nutzung der Wiesen als Intensivgrünland, auch innerhalb der Schwerpunkt-Lebensräume der Wiesenbrüter, und die damit entstehende Fragmentierung des Lebensraumes sowie menschliche Störungen gesehen werden. Das Jahr 2022 war wie die Jahre 2019 und 2020 von anhaltend trockener Witterung speziell zur Ansiedlungsphase der Vögel geprägt, welche sich über die gesamte Brutzeit hinzog. Im Jahr 2021 herrschten vor allem nasse und kältere Witterungsbedingungen zur Hauptbrutzeit vor. Beide Extreme, zu trockene und zu nasse Bedingungen haben Einfluss speziell auf Leitarten wie den Großen Brachvogel sowie die Lebensraumbedingungen in den Gebieten. Durch die im Jahr 2022 umgesetzten Schutzbemühungen in Form der großen Zäunungen im UG Moos bei Niederwinkling, Stauffendorf und im NSG Runstwiesen konnten vier Gelege des Großen Brachvogels vor Prädation geschützt werden. Allerding kam es an dem Zaun in Niederwinkling im Jahr 2022 zu mehreren Sabotage-Akten. Zwei Einzelgelege-Schutzmaßnahmen im Moos bei Niederwinkling und Trattmoos führten zu einer Sicherung des Schlupferfolges für den Großen Brachvogel. Das Gleiche gilt für den Kiebitz mit den umgesetzten Maßnahmen zur Markierung der Gelege, als Schutz vor Bewirtschaftungsverlusten. Als weitere naturschutzfachlich bedeutsame Vogelarten wurden einzelne oder mehrere Reviere unter anderem von Wachtel und Wachtelkönig erfasst. Als eine der wesentlichsten Maßnahmen für die kommenden Jahre werden die Beibehaltung der drei großen Zäunungen im Moos bei Niederwinkling, im NSG Runstwiesen und Stauffendorf gesehen. Auch sollen weiterhin die Einzelgelege-Schutzmaßnahmen für den Brachvogel abseits der größeren Verbreitungsgebiete sowie die Schutzmaßnahmen für den Kiebitz auf Ackerstandorten beibehalten bzw. ausgedehnt werden. Zudem ist eine weitere Abstimmung insbesondere mit Landwirten bei der Bewirtschaftung von Brutäckern der Kiebitze erforderlich.

Erstellt am: 20.12.2022

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