Naturschutzrelevante Gutachten in Bayern
Artenhilfsprogramm Geburtshelferkröte. Bericht für den Monitoringzeitraum 2021-2022

Zusammenfassung
Die Geburtshelferkröte Alytes obstetricans ist deutschlandweit stark gefährdet und in Bayern vom Aussterben bedroht. Als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie ist sie besonders und streng geschützt. Der Erhaltungszustand auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region wird im FFH-Bericht 2019 BfN 2019 als ungünstig schlecht eingeschätzt. Die Vorkommen der Geburtshelferkröte in Bayern befinden sich am Ostrand des Areals der westeuropäisch verbreiteten Art. Die Verbreitung in Bayern ist aktuell auf die Vorderrhön beschränkt. Seit den 1990er-Jahren nehmen die Vorkommen dramatisch ab und Teile des ehemaligen Verbreitungsgebiets in der Rhön sind verwaist. Das Bayerische Landesamt für Umwelt betreibt seit dem Jahr 2004 das Artenhilfsprogramm AHP Geburtshelferkröte, um die Entwicklung der Population in der Rhön zu überwachen und durch gezielte Maßnahmen in den Landhabitaten und an den Laichgewässern zu stützen und zu fördern. Im Monitoringzeitraum 2021/2022 waren noch sechs Standorte von der Geburtshelferkröte besetzt. Vier dieser Standorte wiesen im Monitoringzeitraum stabile Bestände auf. Die Gesamtruferzahl an allen Standorten betrug im Jahr 2021 36 Individuen. Im Jahr 2022 waren es maximal 24 Rufer. Damit war wie bereits 2020 erneut der Minimalwert der Gesamtruferzahl seit Beginn des AHP erreicht. An fünf Standorten wurden im Monitoringzeitraum Habitatpflegemaßnahmen durchgeführt. Es erfolgten Entbuschungen von Landhabitaten an vier Standorten. Laichgewässer an zwei Standorten wurden saniert und von Vegetation befreit. Zwei Laichgewässer wurden zur Verhinderung der Austrocknung wiederholt mit Wasser versorgt. Um die bestehenden Geburtshelferkröten-Vorkommen zu erhalten und zu fördern, müssen diese Habitatpflegemaßnahmen in den Landhabitaten und an den Laichgewässern an allen Standorten fortgesetzt werden. Bei den akut gefährdeten Standorten ist die Hauptgefährdungsursache der Fischbesatz in den Laichgewässern. Die Fische müssen umgehend aus den Gewässern entfernt werden und/oder es müssen fischfreie Laichgewässeralternativen eingerichtet werden, um die Bestände vor dem Erlöschen zu bewahren. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurden bereits Initiativen ergriffen, Kommunen und Privatpersonen für die Geburtshelferfreundliche Umgestaltung öffentlicher Grünflächen und privater Gärten zu gewinnen. Das Gebietspatennetzwerk sollte weiter gepflegt werden und für derzeit vakante Standorte wieder motivierten Gebietspaten gewonnen werden. Die zukunftsweisende Idee eines langjährigen Zucht- und Wiederansiedlungsprojekts sollte unbedingt weiterverfolgt werden, um das Schrumpfen der bestehenden Vorkommen und das weitere Erlöschen von einzelnen Standorten aufzuhalten und mittelfristig verwaiste Standorte wiederzubesiedeln.
Erstellt am: 05.12.2023