Naturschutzfachkartierung: Nr. 13 / Freitag, 03. April 2009
Landesamt bittet private Grundstücksbesitzer um Unterstützung bei der Erfassung von Tier- und Pflanzenarten
(Augsburg) +++ Seit kurzem sind die ersten Amphibien unterwegs und auch die Rufe balzender Spechte kündigen bei sonnigem Wetter bereits den Frühling an. Das ist zugleich Startsignal für die Erfassung der schützenswerten Tiergruppen im Landkreis Ansbach: Im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) und in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt beginnen jetzt Kartierer mit dem zweiten Teil der Naturschutzfachkartierung. In der sogenannten Artenschutzkartierung wird nach bestimmten Vogelarten, Amphibien, Tagfaltern, Libellen und Heuschrecken gesucht, nachdem im vergangenen Jahr in der sogenannten Biotopkartierung vor allem botanische Daten gesammelt und geschützte Biotope erfasst wurden. So entsteht allmählich ein vollständiges Bild über Arten und Lebensräume im Landkreis Ansbach. LfU-Vizepräsident Richard Fackler wendet sich daher an die Grundstücksbesitzer mit der Bitte: „Unterstützen Sie Kartierer bei Ihrer Arbeit und gewähren Sie ihnen Zutritt zu Ihren Grundstücken“. Da nicht flächendeckend, sondern nur an ausgewählten Flächen kartiert werden kann, sind Informationen aus der Bevölkerung über seltene Tierarten wie Schlangen oder andere Reptilien sehr hilfreich. Die Geländearbeiten werden von einem Team aus Fachleuten aus dem Landkreis Ansbach bzw. dem Raum Nürnberg durchgeführt und bis zum Herbst 2010 abgeschlossen. Die Ergebnisse der Kartierung stehen voraussichtlich im Sommer 2011 zur Verfügung. Rund 135.000 Euro stellt der Freistaat für diesen Teil der Natur-Inventur im Landkreis zur Verfügung. +++Fakten-Kasten Naturschutzfachkartierung
- Die Naturschutzfachkartierung liefert eine Bestandsaufnahme der wertvollen Flächen mit ihren Tier- und Pflanzenarten. Wiederholungskartierungen dienen dazu, die Daten auf dem neuesten Stand zu bringen. Das LfU koordiniert die Arbeiten und stellt die Ergebnisse den Gemeinden und der Öffentlichkeit zur Verfügung.
- Im ersten Schritt der Naturschutzfachkartierung werden die Biotope im Maßstab 1:5000 kartiert. Dabei erfassen und beschreiben speziell ausgebildete Kartierer die für den Naturschutz wichtigen Flächen und die dort wachsenden Pflanzen. Seit 2006 werden zusätzlich die Lebensraumtypen des europäischen Biotopverbundsystems Natura 2000 erfasst. Rund vier Prozent der Landesfläche sind seit Beginn der Biotopkartierung als ökologisch wertvolle Lebensräume erfasst und beschrieben worden.
- Der zweite Schritt der Naturschutzfachkartierung ist die Artenschutzkartierung. Dabei werden gefährdete Tiergruppen wie Amphibien, Libellen und Tagfalter erfasst, um die aktuelle Verbreitung und Bestandssituation zu ermitteln. Die Ergebnisse werden in der landesweiten Datenbank der Artenschutzkartierung zentral gespeichert.
- Die Ergebnisse der Naturschutzfachkartierung sind wichtige Grundlagen für Naturschutzbehörden und Kommunen, zum Beispiel bei der Erarbeitung von Landschafts- und Grünordnungsplänen oder im Vertragsnaturschutz. Auch Planungsbüros und wissenschaftliche Einrichtungen nutzen die Ergebnisse der Kartierung. Zudem werden auf Basis der neuen Daten die Bände der Arten- und Biotopschutzprogramme aktualisiert. Die Kartierung der FFH-Flächen ist außerdem eine wichtige Grundlage für die Managementplanung in den FFH-Gebieten und für die Berichte an die EU.
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