PRESSEMITTEILUNG

Zum internationalen Tag der Ozonschicht am 16. September: Nr. 52 / Montag, 15. September 2008

Mit ozonzerstörenden Substanzen sachkundig umgehen

LfU fordert Handwerker und Unternehmen auf, den Sachkundenachweis für den Umgang mit ozonzerstörenden Substanzen zu erwerben

(Augsburg) +++ Handwerker und Unternehmer, die mit ozonzerstörenden Substanzen umgehen, müssen die erforderliche Sachkunde in einer behördlich anerkannten Fortbildungsveranstaltung erwerben. Dies teilte das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) anlässlich des Internationalen Tages der Ozonschicht mit und forderte Handwerker und Unternehmen auf, jetzt den Sachkundenachweis zu erwerben: Wer gewerbsmäßig den Kühlmittelkreislauf von älteren Kühlschränken, Autoklimaanlagen oder Wärmepumpen bei Wartungsarbeiten oder vor der Entsorgung öffnet, muss besonders geschult sein. Denn diese Geräte können noch ozonschädigende Stoffe enthalten, obwohl FCKW (Fluorkohlenwasserstoffe) und andere ozonzerstörende Substanzen bereits seit 1996 in den Industrieländern nicht mehr neu eingesetzt werden dürfen. Dies gelte auch für ältere Kühltheken, Kühlräume und Klimaanlagen, so das Landesamt. Handwerker und Unternehmer können in einem anerkannten Lehrgang die Chemie und Anwendungsbereiche der Stoffe kennenlernen und Wartung, Lecksuche und Absaugung zum Beispiel aus Kühlanlagen praktisch üben. Auch rechtliche Regelungen, zum Beispiel zur Berichtspflicht, sind Bestandteil der Fortbildungen, die zum Beispiel vom TÜV und von der DEKRA Akademie angeboten werden. Diese Lehrgänge können seit Frühjahr diesen Jahres beim LfU anerkannt werden. +++

Für eine Reihe von Anwendungsbereichen ist der Einsatz von FCKW weiterhin möglich, weil es keine Alternativen gibt. Dies gilt zum Beispiel für Feuerlöschanlagen und für die sogenannten kritischen Verwendungszwecke wie in Flugzeugen und Schiffe. Alle Anlagen, in denen weiterhin ozonschädigende Stoffe gelagert oder verwendet werden, müssen regelmäßig jährlich auf Dichtigkeit geprüft werden, damit die klimaschädlichen Stoffe nicht unkontrolliert freigesetzt werden. Dies gilt jedoch nicht für kleinere Geräte wie ältere Kühlschränke, Autoklimaanlagen oder Wärmepumpen. Deshalb sollte bei der Entsorgung ein besonderes Augenmerk auf den fachkundigen Umgang geschulter Kräfte geachtet werden, zum Beispiel bei der vollständigen Absaugung der ozonzerstörenden Substanzen aus diesen Geräten.

Der internationale Tag der Ozonschicht erinnert an die Unterzeichnung des Montrealer Protokolls am 16.9.1987, das erstmals konkrete Ziele zum Ausstieg aus den ozonschichtschädigenden Stoffen festlegte (zum Beispiel für FCKW, Halone, Methylbromid). Diese Verbindungen greifen das Ozon an, das in der obersten Atmosphäre ein wirksamer Schutz gegen die gefährliche UV-Strahlung ist. Zudem sind viele der äußerst langlebigen Substanzen besonders klimaschädlich. Deshalb wurde der Ausstieg aus der FCKW-Produktion in den Industrieländern forciert und bereits 1996 abgeschlossen (von lebenswichtigen Ausnahmen abgesehen). Den Entwicklungsländern wurden längere Ausstiegsfristen zugestanden. Weltweit konnte damit der Rückgang der Ozonschicht gestoppt werden, das gefürchtete Ozonloch in der Antarktis ist in den letzten Jahren jedoch wieder angewachsen. Die EU hat deshalb europaweit die seit 1991 bestehenden Anforderungen verschärft: Die neue Chemikalien-Ozonschicht-Verordnung von 2006 baut insbesondere die bisherigen Vorschriften zur Rückgewinnung und Rücknahme der Stoffe sowie zur Ausbildung der ausführenden Mitarbeiter deutlich aus.

Weitere Informationen:
LfU-Infozentrum UmweltWirtschaft: http://www.izu.bayern.de, Stichwortsuche "FCKW"
LfU-Infozentrum UmweltWissen: FCKW und FCKW-Ersatzstoffe: www.lfu.bayern.de/umweltwissen/doc/uw_22_fckw.pdf

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