PRESSEMITTEILUNG
Abfallwirtschaft: Nr. 06 / Mittwoch, 15. Februar 2006
Elektronikgeräte umweltgerecht entsorgen
200 Entsorgungsfachleute diskutieren nächste Schritte bei LfU-Tagung in Augsburg
(Augsburg) +++ Immer schneller, kleiner, besser - kaum ein Markt in Europa wächst so schnell wie bei den Elektro- und Elektronikgeräten. Neue Computer, DVD-Player oder der neue Kühlschrank verwandeln die oft noch funktionsfähigen ausrangierten Altgeräte in Abfall, der entsorgt werden muss. Ein wachsendes Problem. Abhilfe soll das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) schaffen, das seit dem letzten Jahr in Kraft ist. Mehr als 200 Entsorgungsfachleute haben dazu heute in Augsburg die nächsten Schritte diskutiert, denn bis Ende März stehen entscheidende Neuerungen an. Gefordert sind nicht nur die Kommunen und Hersteller, sondern auch die Verbraucher: ab diesem Zeitpunkt dürfen Elektrogeräte nicht mehr über den Hausmüll oder Sperrmüll entsorgt werden, sondern können kostenlos bei den Sammelstellen der Kommunen abgegeben werden. Kommunen müssen bis dahin Sammeleinrichtungen für fünf Gruppen von Elektro- und Elektronikgeräten einrichten und bereit stellen. Die Abholung und Verwertung der Altgeräte wird von den Herstellern finanziert, eine Zentralstelle in Fürth koordiniert bundesweit die Abholung. In Bayern fallen nach einer Schätzung des Zentralverbands ZVEI jährlich knapp 170.000 Tonnen Elektroschrott aus privaten Haushalten an. +++Elektro-Altgeräte sollen künftig nicht mehr in den Haus- oder Sperrmüll gelangen. Das betrifft nicht nur die so genannte "weiße Ware" der Haushaltsgroßgeräte wie Kühlschränke oder Waschmaschinen. Sie werden im Freistaat meist bisher schon getrennt gesammelt. Auch andere Elektrogeräte wie z.B. Computerbildschirme, ausrangierte Kaffeemaschinen, Leuchtstoffröhren oder Elektrowerkzeuge sollen ab Ende März in fünf Gruppen von Elektro- und Elektronikgeräten gesammelt und wiederverwertet werden. Das verringert die Schadstoffgehalte in der Mülltonne, denn zahlreiche Geräte enthalten bedenkliche Flammschutzmittel oder Schwermetalle, wie zum Beispiel Quecksilber. Um die Zielvorgaben des Gesetzes zur Wiederverwertung zu erreichen, arbeiten Verbraucher, Kommunen, Hersteller und Entsorger zusammen. Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz werden zwei EU-Richtlinien umgesetzt.
Bayern setzt bei der Organisation der neuen Anforderungen auf das gut ausgebaute Netz der öffentlich-rechtlichen Entsorgungseinrichtungen in den Kommunen: im Freistaat gibt es Sammelstellen in 96 Kreisen und kreisfreien Städten. Eine vom LfU durchgeführte Pilotuntersuchung und Umfrage bei bayerischen Kommunen hatte ergeben, dass die Mehrkosten für die Sammlung des Elektroschrotts bei den Kommunen nur gering ausfallen und in den meisten Fällen nicht zu einer Erhöhung der Müllgebühren führen werden.
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