Nr. 62 / Mittwoch, 27. September 2006
Lärm schädigt Gehör
Landesämter für Umwelt und für Gesundheit: Rechtzeitig auf Warnsignale achten - Gehör schonen
(Augsburg/ Erlangen) +++ Die Landesämter für Umwelt und für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit haben anlässlich der Woche des Hörens auf die besondere Gefahr durch den Lärm hingewiesen: Wenn Hörzellen des Innenohrs durch zu hohen Lärm geschädigt sind, gibt es keine Heilungsmöglichkeiten mehr. Nach Untersuchungen ist bereits jeder vierte Jugendliche von Schwerhörigkeit bedroht. Eine Hörminderung tritt meist schleichend auf und wird einem oft erst sehr spät bewusst. Wenn auch noch nicht als sehr beunruhigend empfunden, sind ein Wattegefühl im Ohr nach dem Diskobesuch oder Pfeifen und bleibende Ohrgeräusche (Tinnitus) bereits alarmierende Warnsignale. Der beste Schutz vor Lärm ist deshalb die Lärmvermeidung. Wer laute Veranstaltungen besucht oder in die Disko geht, sollte den Gehörschutz dabei haben. Normale Watte oder ein nasses Papiertaschentuch bieten nur ganz geringen Schutz. In jedem Fall gilt: Abstand zum Lautsprecher halten und den Ohren Ruhezeiten gönnen! +++Freizeit-Lärmschäden haben leider bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen besorgniserregend zugenommen. Deshalb begrüßen die Landesämter die Aktion „Woche des Hörens“, in der Hörgeräte-Akustiker kostenlose Hörtests anbieten. Weitere Infos unter www.wochedeshoerens.de. Dadurch können Hörschäden erkannt werden und Maßnahmen gegen eine schnelle weitere Verminderung der Hörfähigkeit ergriffen werden.
Als Ursachen für Hörschäden kommen schon bei Kindern Spielzeuge wie Knackfrösche, Spielzeugpistolen, Quietschtiere in Frage. Später setzen sie sich als Jugendliche oft viel zu lauter Musikbeschallung bei allen möglichen Events aus, in Diskotheken, über Kopfhörer, im Kino oder im Auto. Beispielsweise wurden auf Tanzflächen Mittelungspegel zwischen 100 dB(A) und 107 dB(A) gemessen. Durch den Trend, die Musik zudem sehr basslastig zu fahren, kommen zusätzlich noch im wahrsten Sinn des Wortes "brutale" Spitzenpegel zustande. Einem Lärmpegel von 100 dB(A) darf ein Arbeitnehmer nur etwa 5 Minuten ohne Gehörschutz ausgesetzt sein.
Aber nicht nur Musik, sondern auch viele Sportarten und Freizeitbeschäftigungen werden besonders von deren Fans nicht als gehörschädigend wahrgenommen. Dazu gehört beispielweise neben dem Sportschießen auch der Motorsport. Und dass die Lärmfanfaren (Tröten) von Fußballzuschauern den Ohren nicht gut tun, sollte auch jeder Fan wissen.
"Blindheit trennt von Dingen, Taubheit trennt von Menschen" Helen Keller (*1880 - ?1968), taubblinde US-amerikanische Schriftstellerin
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