PRESSEMITTEILUNG

Wasser: Nr. 25 / Donnerstag, 17. Mai 2018

Bayerns Kommunen wappnen sich vor Hochwasser

Bayerisches Landesamt für Umwelt zieht positive Bilanz zu den laufenden Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements

+++ Hochwasserschutz bedeutet nicht nur Baumaßnahmen an den Gewässern. Städte und Gemeinden betreiben eine Vielzahl von Maßnahmen um bereits im Vorfeld Hochwasserschäden zu vermeiden oder im Hochwasserfall richtig zu handeln. Dieses Hochwasserrisikomanagement ist von der EU vorgeschrieben und wird regelmäßig evaluiert. Claus Kumutat, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) zieht eine positive Bilanz: „Unsere Auswertung zeigt, dass nach der Hälfte des Umsetzungszeitraums etwa zwei Drittel der Maßnahmen begonnen wurden oder bereits umgesetzt sind.“ Dazu gehören alle Aktivitäten, die der Vermeidung von Risiken, dem Hochwasserschutz, der Vorsorge oder der Regeneration nach Hochwasserereignissen dienen. +++

Ziel des Hochwasserrisikomanagements ist, die negativen Folgen von Hochwasser für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe, die Wirtschaft und Sachwerte zu verringern. In einem ersten Schritt bewerten die Kommunen auf der Grundlage von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten individuell die Risiken und wählen geeignete Hochwasserschutzmaßnahmen aus. Dies hilft künftige Hochwasserschäden weitest möglich zu reduzieren. Beispiele sind die Verbesserung des natürlichen Wasserrückhalts, hochwasserangepasstes Bauen, Überlegungen zum Katastrophenschutz, das Freihalten von Überschwemmungsgebieten oder die Hochwasserwarnung. Wichtig ist dabei eine gute Zusammenarbeit der Akteure vor Ort.

Weitere Informationen: https://www.lfu.bayern.de/wasser/hw_risikomanagement_umsetzung/index.htm

 


HINTERGRUND

Hochwasserrisikomanagement

Das Konzept des Hochwasserrisikomanagements zielt auf einen planvollen und nachhaltigen Umgang mit Hochwasser ab, bei dem durch angepasste Nutzung und angepasstes Verhalten die Schäden deutlich reduziert werden. Die rechtliche Grundlage bildet eine EU-Richtlinie von 2007. Vorgesehen ist ein wiederkehrender 6-jähriger Zyklus mit jeweils drei Handlungsschritten:

  1. Vorläufige Risikobewertung: Das LfU untersucht die Gewässer Bayerns anhand einheitlicher Kriterien auf ihr Hochwasserrisiko. Aktuell besteht im Freistaat für rund 8300 Kilometer Gewässer ein besonderes Risiko.
  2. Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten: Anschließend werden für diese Gewässer unter der Federführung des LfU entsprechende Karten erstellt. Mit Hilfe dieser Karten kann abgeschätzt werden, welche Gebiete wie stark und wie häufig von Hochwasser betroffen sind.
  3. Hochwasserrisikomanagement-Pläne: Diese Pläne werden im dritten Schritt auf Grundlage der Karten aufgestellt. Sie enthalten konkrete Ziele und Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos. An der Erstellung der Pläne können neben den Kommunen und Fachbehörden alle Institutionen mitwirken, die zur Reduzierung des Hochwasserrisikos beitragen können.

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Pressesprecher
Marko Hendreschke
Stellvertretung
Dr. Korbinian Freier

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