Tankstellen

An einer öffentlichen Tankstelle fallen sofort die Preistafeln, die Zapfsäulen, die Überdachung und die befestigte Fläche mit den im Boden eingelassenen Deckeln auf. Bis auf diese wenigen Ausnahmen müssen die wesentlichen Teile einer Tankstelle aus Sicherheits- und Praxisgründen unterirdisch eingebaut werden. Dies sind vor allem die Lagerbehälter für die unterschiedlichen Kraftstoffsorten und die Rohrleitungen, über die der Kraftstoff in die Lagerbehälter und aus diesen zu den Zapfsäulen gelangt.

Der Gesetzgeber hat zur Verhinderung von Boden- und Gewässerverunreinigungen bestimmte Regeln in Form von Mindestanforderungen an die Dichtheit, Standsicherheit, Beständigkeit, an die Rückhaltung bei Leckagen und an die Kontrollen festgelegt. Deshalb müssen beispielsweise alle unterirdischen Anlagenteile grundsätzlich doppelwandig sein und mit einem Leckanzeigesystem überwacht werden.

Neben den Tankstellen für Kraftfahrzeuge zu Land sowie für Wasser-, Luft- und Schienenfahrzeuge werden im landwirtschaftlichen und gewerblichen Bereich (z.B. in Kiesabbaugebieten) auch "Eigenverbrauchstankstellen" genutzt, auf Baustellen auch mobile Tankstellensysteme.

Bei jedem Tankstellentyp sind durch die unterschiedlichen Anwendungsbereiche und Aufstellungsorte auch unterschiedliche Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise müssen an Schiffstankstellen andere Sicherheitstechniken angewendet werden als an kleinen Eigenverbrauchstankstellen.

Nach der Systematik von Wasserhaushaltsgesetz (WHG, § 62) und Anlagenverordnung (AwSV, § 2 Abs. 9) besteht eine Tankstelle aus mindestens einer Anlage zum Lagern und einer Anlage zum Abfüllen wassergefährdender Stoffe:

  • Eine Lageranlage setzt sich aus einem oder mehreren Lagerbehältern, den Rohrleitungen zur Befüllung der Behälter und zur Entnahme der Kraftstoffe sowie verschiedenen Sicherheitseinrichtungen zusammen.
  • Eine Abfüllanlage kann aus verschiedenen Anlagenteilen bestehen, beispielsweise aus einer Abfüllfläche, den Zapfsäulen sowie Befüll- und Fernfüllschächten.

Im Folgenden werden die grundsätzlichen Anforderungen an Anlagen und Anlagenteile einer öffentlichen Tankstelle für Kraftfahrzeuge dargestellt.

Tankstellenfläche (Abfüllplatz)

Die Tankstellenfläche, auf der die Kraftfahrzeuge während des Tankens stehen, wird als Abfüllplatz (oder Abfüllfläche) bezeichnet. Auf diesem Abfüllplatz steht auch der Tankkraftwagen (TKW), der die Lagerbehälter befüllt.

Der Abfüllplatz dient dazu, ausgetretene Kraftstoffe aufzufangen und zu einer Rückhalteeinrichtung abzuleiten. Deshalb muss er ausreichend groß ("Wirkbereich"), flüssigkeitsundurchlässig und beständig gegen Kraftstoffe sein und muss auch den mechanischen Belastungen (z.B. durch schwere Lkw) standhalten. Diese Eigenschaften erfüllen z.B. flüssigkeitsdichter Beton oder zugelassene Betonfertigteilplatten.

Für die Fugen und das Fugenmaterial gelten spezielle Anforderungen. Vor allem das Fugenmaterial muss eine ganze Reihe von Qualitäten erfüllen wie z.B. Beständigkeit gegen Kraftstoffe, Haft- und Reißfestigkeit, Witterungsbeständigkeit und Elastizität. Zum Nachweis dieser Qualitäten benötigt es eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt).

Lagerbehälter

Die unterirdischen Lagerbehälter sind aus Stahl und doppelwandig mit überwachtem Zwischenraum eingebaut. Der Zwischenraum wird ständig durch ein CE gekennzeichnetes Leckanzeigesystem nach DIN EN 13160 mittels Unterdruck auf Undichtigkeiten überwacht.

Die Befüllung der Lagerbehälter durch den TKW darf nur über fest angeschlossene Rohre bzw. Schläuche erfolgen. Selbsttätige Sicherheitseinrichtungen verhindern während des Befüllens ein Überfüllen der Lagerbehälter ("Abfüllsicherung") und erkennen auch den Abriss des Schlauchs (z.B. die "Abfüllschlauchsicherung"). Mit Hilfe einer zweiten Schlauchleitung werden hoch entzündliche Benzindämpfe, die während der Befüllung im Benzin-Lagerbehälter verdrängt werden, in den Tankkraftwagen zurückgeführt ("Gaspendeleinrichtung").

Die Befüllung bzw. der Anschluss der Schläuche erfolgt über den an jedem Lagerbehälter oben angebrachten zugelassenen Domschacht oder – stattdessen – über einen Fernfüllschacht. Im Wesentlichen müssen diese Schächte flüssigkeitsundurchlässig und immer frei von Wasser (z.B. Niederschlagswasser) sein, da sie bei einem Unfall (Leckagen) auch als Rückhalteeinrichtung dienen.

Rohrleitungen

Die unterirdischen Rohrleitungen sind zwischen Fernfüllschacht und den Lagerbehältern als doppelwandige "Druckleitungen" und zwischen den Lagerbehältern und den Zapfsäulen als einwandige "Saugleitungen" ausgelegt. Der Zwischenraum der doppelwandigen Leitungen wird ständig durch ein CE gekennzeichnetes Leckanzeigesystem nach DIN EN 13160 mittels Unter- oder Überdruck auf Undichtigkeiten überwacht.

Zapfsäule

Die Zapfsäule besteht aus Pump- und Messeinrichtungen, Sicherheitssystemen, Rohrleitungen und aus dem Tankschlauch mit Zapfventil ("Zapfpistole"). Um Undichtigkeiten im Inneren der Zapfsäule (z.B. aufgrund maroder Dichtungen) optisch zu erkennen, ist unterhalb der Zapfsäule eine Stahlwanne mit einem Ablauf zum Abfüllplatz eingebaut.

Die Zapfsäule für Benzin muss eine Gasrückführung besitzen, um die beim Betanken austretenden hoch entzündlichen Benzin-Dämpfe aus dem Fahrzeugtank herauszusaugen und zum Lagerbehälter zurückzuführen ("Gasrückführungseinrichtung"). Dazu ist im Zapfventil eine spezielle Sicherheitseinrichtung angebracht und im Tankschlauch eine Rücksaugleitung integriert.

Es dürfen nur Zapfventile verwendet werden, die selbsttätig vor vollständiger Befüllung des Fahrzeugtanks schließen, um ein Überlaufen zu vermeiden. Diese Sicherheitseinrichtung schließt das Zapfventil auch, wenn es seine Lage plötzlich verändert (z.B. wenn es aus dem Tankstutzen des Fahrzeuges auf den Abfüllplatz herausfällt). Die Zapfventile benötigen ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis.

Zum Schutz der Zapfsäule ist außerdem ein Anfahrschutz (Radabweiser wie z.B. Prellsteine) anzubringen. Damit der Betankungsschlauch durch Überfahren nicht beschädigt wird, muss dieser z.B. mit einer selbsttätigen Aufrollmechanik in die Zapfsäule zurückgezogen werden.

Entwässerung des Abfüllplatzes und die Rückhaltung bei Leckagen

Während des Tankstellenbetriebes fallen unvermeidbare Kraftstoff-Tropfmengen an. Diese gelangen auf die Abfüllfläche und können mit Bindemitteln aufgenommen und als Abfall entsorgt werden.

Bei nicht ausreichend überdachten Tankstellen werden diese Tropfmengen auch mit Niederschlagswasser oder Schlagregen vermischt und über zugelassene Entwässerungsleitungen (z.B. aus PE-HD) in einen zugelassenen und bauartgenehmigten Leichtflüssigkeitsabscheider geleitet, dort abgeschieden und zurückgehalten – das gereinigte Abwasser kann in einen Schmutzwasserkanal eingeleitet werden. Ein direktes Einleiten in ein Gewässer – und hier ist ein Bach o. ä. genau so gemeint wie eine Versickerung in das Grundwasser – ist grundsätzlich nicht zulässig.

Im Schadensfall (Leckagen) können auch größere Mengen an Kraftstoffen im Leichtflüssigkeitsabscheider zurückgehalten werden. Dafür muss sein "Ölspeichervolumen" ein ausreichend großes Rückhaltevolumen besitzen, das sich aus den gesetzlichen Regelungen ergibt.

Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme ist der Leichtflüssigkeitsabscheider mit einer Warneinrichtung sowie mit einer selbsttätigen Verschlusseinrichtung ausgestattet, die bei Unfällen mit größeren auslaufenden Kraftstoff-Mengen den Ablauf verschließt.

Der Leichtflüssigkeitsabscheider ist für eine ordnungsgemäße Entwässerung und Rückhaltung die "klassische" Abwasserbehandlungsanlage bei Tankstellen.

Umgang mit wässerigen Harnstofflösungen

Zur Stickoxyd-Reduktion im Abgas wird bei Lkw (und mittlerweile auch bei einigen Diesel-Pkw) eine wässrige 31,8%ige Harnstofflösung (z.B. als "AdBlue" bekannt) in den Abgasstrom eingespritzt. Dazu befindet sich auf den Fahrzeugen ein separater Vorratsbehälter.

Für das Betanken dieser Vorratsbehälter sowie für die Befüllung/Lagerung von wässrigen Harnstofflösungen an Tankstellen sind dieselben Grundsatzanforderungen zu erfüllen wie bei den Kraftstoffen. Allerdings sind einige Besonderheiten zu beachten, z.B. an die Rückhaltung bei Unfällen/Leckagen, da wässrige Harnstofflösungen wasserlöslich sind und nicht mit den üblichen Methoden (Leichtflüssigkeitsabscheider) zurückgehalten werden können (stattdessen ist beispielsweise ein abflussloses Auffangbecken vorzusehen).

Fachbetriebspflicht

Die Errichtung, Innenreinigung, Instandsetzung und Stilllegung der Lager- und Abfüllanlage der Tankstelle darf nur durch einen "Fachbetrieb nach § 62 WHG" vorgenommen werden. Näheres ist der Seite "Fachbetriebspflicht" zu entnehmen.

Eigenkontrollen und Prüfungen durch Sachverständige

Die Lager- und Abfüllanlagen an Tankstellen werden regelmäßigen Prüfungen unterzogen. Diese erfolgen sowohl vom Betreiber selbst (Betriebsanweisung, Eigenkontrollen) als auch durch dafür ausgebildete Sachverständige. Dadurch wird gewährleistet, dass alle sicherheitsrelevanten Einrichtungen wie z. B. der intakte Zustand der Bodenabdichtungen (Fläche und Fugen) oder die Dichtheit der unterirdischen Teile (Funktion der Lecküberwachung) regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Mängel werden damit rechtzeitig erkannt und beseitigt, so dass ein Umweltschaden verhindert werden kann.

Die Prüfanlässe und weitere Einzelheiten sind der Seite "Anlagenprüfung durch Sachverständige" zu entnehmen.

Hinweis

Für die Beantwortung von Fragen zu diesem Themenbereich steht Ihnen die örtlich zuständige "Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft" des Landratsamtes bzw. der kreisfreien Stadt zur Verfügung.

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