Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Wassergefährdende Stoffe finden sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens: im Haushalt, in der Landwirtschaft, im Gewerbe und in der Industrie. Beispiele für wassergefährdende Stoffe sind Wasch- und Putzmittel, Pflanzenschutzmittel und Dünger, Lacke, Lösemittel und Klebstoffe sowie Mineralölprodukte wie Heizöl, Diesel und Benzin. Wassergefährdend ist ein Stoff, der die Beschaffenheit des Grundwassers oder von Flüssen und Seen nachteilig verändern kann. Aus Vorsorgegründen gilt grundsätzlich jeder Stoff als wassergefährdend, von dem nicht das Gegenteil nachgewiesen wird. Daher ist jedermann verpflichtet, mit solchen Stoffen sorgfältig umzugehen.

Für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen existiert eine Reihe von Gesetzen (zum Beispiel Wasserhaushaltsgesetz - WHG), Verordnungen (zum Beispiel bis 31.7.2017 bayerische Anlagenverordnung – VAwS, seit 01.08.2017 Bundes-Anlagenverordnung – AwSV), Verwaltungsvorschriften, technischen Regeln und Merkblättern. Auf den folgenden Seiten haben wir für einige häufige Anwendungsbereiche Hinweise zusammengestellt.

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