Bauleitplanung und Siedlungsentwicklung

Die Bauleitplanung ist ein elementarer Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung. Baugesetzbuch, Naturschutzgesetz, Raumordnungs- und Landesplanungsgesetz geben dabei den Rahmen für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung vor.

Es gibt zwei Ebenen der Bauleitplanung:

  • den Flächennutzungsplan mit dem Landschaftsplan (vorbereitende Bauleitplanung für das gesamte Gemeindegebiet) und
  • den Bebauungsplan mit dem Grünordnungsplan (verbindliche Bauleitplanung für Gemeindeteile).

Die Bauleitplanung bewegt sich in einem Spannungsverhältnis zwischen individuellen Erwartungen und gemeinschaftlichen Zielen, die neben der wirtschaftlichen Prosperität, einer geordneten Infrastruktur und Versorgung auch die Bewahrung der Natur und Landschaft beinhalten. Das Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt in § 1 Abs. 5 folgende Ziele: so sollen "Bauleitpläne (...) eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt" gewährleisten. Kurzfristige Interessen sollen im Sinne der Generationengerechtigkeit gegenüber langfristigem Nutzen zurückstehen. Einer flächensparenden Innenentwicklung ist der Vorrang gegenüber neuen Baugebieten auf der "grünen Wiese" zu gewähren. Dabei sind auch ökologische Werte in den Siedlungen zu bewahren. Müssen trotzdem neue Flächen im Außenbereich ausgewiesen und bebaut werden, so ist darauf zu achten, dass dies generell flächensparend und mit einer geringen Versiegelung geschieht. Flächen mit Schutzstatus, wie zum Beispiel Naturdenkmale oder gesetzlich geschützte Biotope (nach Art. 13d Bayerisches Naturschutzgesetz BayNatSchG), Trink- und Hochwasserschutzflächen, aber auch Flächen mit einer hohen Bodengüte, mit Georisiken oder mit wichtigen Funktionen für das Landschaftsbild und die Naherholung sind dabei zu schonen bzw. von Bebauung auszuschließen.

Herausforderungen und Ziele

Im Hinblick auf die Herausforderungen beim Klimaschutz sind bei der Siedlungsentwicklung auch energetische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Kurze Wege, eine gute Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) sowie eine energetisch effiziente Bauweise und Energieversorgung sind Elemente einer energieoptimierten Siedlungsentwicklung.

Ziel kommunalen Handelns sollte es weiterhin sein, den Flächenverbrauch zu reduzieren und mögliche Nutzungskonflikte durch sorgfältige Planung zu vermeiden. Eine wichtige Hilfestellung leistet die Einführung eines kommunalen Flächenmanagements. Hierdurch ist es möglich, dem Grundsatz "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" wirkungsvoll nachzukommen, Innenentwicklungspotenziale zu ermitteln und zu aktivieren und bei einer unumgänglichen Neuausweisung von Bauflächen bevorzugt flächensparend auf qualitativ geringerwertigen Flächen zu bauen. Mit der kostenlosen LfU-Flächenmanagement-Datenbank können auch kleine Kommunen einen schnellen Einstieg in das Flächenmanagement bewältigen. Auch durch die Reaktivierung von ehemals genutzten, heute brachliegenden Flächen (sog. Flächenrecycling) können die Kommunen ihren Bedarf an Neuausweisungen reduzieren.

Planungen zur baulichen Entwicklung in den Gemeinden bedeuten zudem vielfach einen Eingriff in den Naturhaushalt und erfordern in der Regel die Durchführung einer strategischen Umweltprüfung (SUP). Bei Bauleitplanungsverfahren steht im Mittelpunkt dieser Umweltprüfung der Umweltbericht, der die Grundlage für eine sachgerechte Abwägung der Umweltbelange durch die Gemeinde darstellt. Im Umweltbericht können auch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung abgehandelt und geeignete Ausgleichsflächen benannt werden. Hierzu wird auch auf das Ökokonto verwiesen. Laut EU-Recht müssen Auswirkungen auf Natura 2000 - Gebiete und geschützte Tier- und Pflanzenarten geprüft werden, wenn eine Betroffenheit nicht auszuschließen ist. Verschlechterungen müssen vermieden werden. Diese Prüfungen unterliegen nicht der Abwägung.

Aufgabe der bayerischen Kommunen ist es, in allen Belangen verantwortungsbewusst nachhaltig zu handeln und bei ihrer Bauleitplanung die Belange zum Schutz von Natur und Landschaft, Boden und Wasser, Luftaustausch und Kleinklima sowie zum Schutz vor Lärm und Risiken, wie zum Beispiel Hochwasser oder Hangbewegungen, zu berücksichtigen.

Viele kommunale Aufgabenstellungen werden künftig nicht mehr ohne interkommunale Zusammenarbeit effizient und kostengünstig zu lösen sein. Auf der anderen Seite verhindert die Konkurrenz der Kommunen um die Ansiedlung von Neubürgern und Gewerbe eine zweckmäßige interkommunale Koordinierung der Siedlungsentwicklung. Um die Flächensparpotenziale tatsächlich auszuschöpfen und sich gleichzeitig an die ökonomischen und demographischen Entwicklungen anzupassen, wird eine Zusammenarbeit der Kommunen bei der Siedlungsentwicklung, Gewerbeansiedlung und bei der Infrastrukturentwicklung notwendig sein. Die kooperative Abstimmung der Flächennutzungsplanung ist somit eine wesentliche Voraussetzung für zukunftsfähige Regionen.

Ansprechpartner

Bei der Bauleitplanung stehen den kreisangehörigen Kommunen in erster Linie die Landratsämter als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Kontaktdaten finden Sie schnell im Behördenwegweiser Bayern:

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