Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete dienen als Kernflächen des Naturschutzes dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft, insbesondere zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Der biotische Ressourcenschutz steht im Zentrum des Schutzgedankens. Naturschutzgebiete bilden zusammen mit den Nationalparken die nach Naturschutzrecht am strengsten geschützten Gebiete

Gemeine Smaragdlibelle
Gemeine Smaragdlibelle; Foto: Dr. Andreas Zehm

Die Ausweisung von Naturschutzgebieten obliegt den Höheren Naturschutzbehörden der Bezirksregierungen. Betreuung und Überwachung ist Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörden.

Scheidiges Wollgras
Scheidiges Wollgras; Foto: Dr. Andreas Zehm

Teilen