Naturparke

Naturparke sind großflächige Gebiete von mindestens 20.000 ha, die in weiten Teilen bereits als Landschafts- oder Naturschutzgebiet ausgewiesen sind. Sie dienen der umweltverträglichen Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung. Sie sind als vorbildliche Erholungslandschaften zu entwickeln und zu pflegen. Zugrundeliegende Idee ist Schutz durch Nutzung. Im Gegensatz zu Nationalparken werden Naturparke geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt.

Informationstafel zu einem Naturparkgebiet mit Beschreibung in deutscher, englischer und tschechischer Sprache die Aufgaben die dieser Naturpark erfüllen soll. Informationstafeln – wie hier im Naturpark Bayerischer Wald – informieren Anwohner und Gäste, oftmals mehrsprachig, über die Bedeutung und die Aufgaben von Naturparken; Foto: Uschi Euler

Ein Naturpark wird in der Regel vom Landkreis oder der Kommune initiiert. Die Ausweisung erfolgt in Bayern durch die oberste Naturschutzbehörde (StMUV).

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