Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Sachverständige nach Wasserrecht

Die Wasserrechtsbehörde bedient sich beim Vollzug der Wassergesetze für die Ermittlung des Sachverhalts Sachverständiger. In der Regel sind die Kreisverwaltungsbehörden (KVB, d.h. Landratsämter und kreisfreie Städte) für den Vollzug des Wasserrechts zuständig. Welche Sachverständige im Einzelfall zu beteiligen sind, ist in der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Wassergesetze (VwVBayWG, Nr. 77.4.4) geregelt.

Verbindungen zwischen den verschiendenen Sachverständigen Bild vergrössern Sachverständige nach Wasserrecht und Bodenschutzrecht

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