Sachverständige nach Wasserrecht
Die Wasserrechtsbehörde bedient sich beim Vollzug der Wassergesetze für die Ermittlung des Sachverhalts Sachverständiger. In der Regel sind die Kreisverwaltungsbehörden (KVB, d.h. Landratsämter und kreisfreie Städte) für den Vollzug des Wasserrechts zuständig. Welche Sachverständige im Einzelfall zu beteiligen sind, ist in der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Wassergesetze (VwVBayWG, Nr. 77.4.4) geregelt.
Weiterführende Informationen
Links
- Sachverständige nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz
-
Deutscher Industrie- und Handelskammertag: Sachverständige der
IHK und Handwerkskammer - Sachverständige der IHK (10 Aufgabenbereiche im Rahmen der Wasserwirtschaft) sind in der Regel im Rahmen des Privatrechts und bei Gerichtsverfahren tätig, nicht beim Vollzug der Wassergesetze.
