Umsetzung des Hochwasserrisikomanagements in Bayern

Einen absoluten Schutz vor Überschwemmungen gibt es nicht – das haben die großen Hochwasserereignisse von 1999, 2005 und 2013 im Donaugebiet deutlich gemacht. Hochwasser ist ein natürliches Phänomen, das sich nicht verhindern lässt.

Bis in die 1980er Jahre wurde Hochwasser als ein Problem betrachtet, das mit technischen Bauwerken zu lösen ist. Natürliche Rückhalteflächen und technische Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel Deiche, Schutzwände und Hochwasserspeicher können zwar lokal Abhilfe schaffen; es gibt jedoch stets ein verbleibendes Risiko, dass es bei einem Extremhochwasser dennoch zu Überschwemmungen bebauter Gebiete kommt.

Daher ist es erforderlich, geeignete Strategien für einen planvollen Umgang mit dem Hochwasserrisiko zu entwickeln. Häufig kann durch angepasstes Verhalten der Schaden bereits deutlich reduziert werden. Beim Hochwasserrisikomanagement spielen zusätzlich zum klassischen Hochwasserschutz auch Maßnahmen der Risikovermeidung, Vorsorge und Nachsorge eine große Rolle. Das Thema Hochwasser wird umfassend und nachhaltig betrachtet.

Neben allen Handlungsfeldern werden beim Hochwasserrisikomanagement die Einzugsgebiete von Gewässern als Ganzes betrachtet, denn Hochwasser macht an Grenzen nicht Halt. Und: Hochwasserrisikomanagement ist ein fachübergreifendes Thema - es müssen verschiedene Interessengruppen und Akteure an den Planungen beteiligt werden.

Gesetzliche Vorgaben

Die Europäische Union hat diese Problematik erkannt und nach intensiver Beratung mit Mitgliedstaaten und Verbänden die Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken ("Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie") erlassen. Ihre Inhalte wurden im Jahr 2010 ins Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie ins bayerische Wassergesetz (BayWG) aufgenommen und inhaltlich konkretisiert.

Ziele des Hochwasserrisikomanagements

Das übergeordnete Ziel des Hochwasserrisikomanagements ist es, die negativen Folgen durch Hochwasser für die vier Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe sowie wirtschaftliche Tätigkeit und erhebliche Sachwerte zu verringern:

  • Eine Gefährdung des Schutzgutes menschliche Gesundheit ist dann gegeben, wenn entweder nachteilige Folgen für den Menschen selbst (zum Beispiel Gefährdung von Leib und Leben) zu erwarten sind, gesellschaftlich relevante Gebäude und öffentliche Einrichtungen (zum Beispiel Krankenhäuser) oder die Infrastruktur (zum Beispiel wichtige Zufahrts- oder Fluchtwege) betroffen sind.
  • Das Schutzgut Umwelt wird dann als beeinträchtigt gesehen, wenn vorhandene Schutzgebiete (Natura 2000-Schutzgebiete, Wasserschutzgebiete) durch potenzielle Verschmutzungsquellen (zum Beispiel Industrieanlagen) gefährdet sind.
  • Das Schutzgut Kulturerbe gilt dann als betroffen, wenn UNESCO-Weltkulturerbe-Stätten oder andere Kulturgüter (zum Beispiel Bauensembles oder Einzeldenkmäler) gefährdet sind.
  • Eine Gefährdung des Schutzgutes wirtschaftliche Tätigkeit und erhebliche Sachwerte ist dann gegeben, wenn Industrie- und Gewerbeflächen, Gebäude mit hohem Schadenpotenzial, land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Infrastruktur sowie weitere wirtschaftliche Aktivitäten betroffen sind.

Die Verfügbarkeit von Informationen in Form von Karten ist für das Hochwasserrisikomanagement von zentraler Bedeutung. Neben verschiedenen Hochwasserszenarien wird die Flächennutzung in den betroffenen Gebieten berücksichtigt.

In 3 Stufen zum Managementplan

Das Hochwasserrisikomanagement gibt eine dreistufige Methodik mit klaren Fristen vor. Es ist als kontinuierlicher Prozess angelegt, bei dem sich alle Umsetzungsstufen im 6-Jahres-Rhythmus wiederholen. So können die Ergebnisse stets an veränderte Bedingungen angepasst und aktualisiert werden.

  1. Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos
    Erstmalig zum 22.12.2011 – Fortschreibung erstmalig bis 22.12.2018 und danach alle sechs Jahre.
  2. Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten
    Erstmalig zum 22.12.2013 – Fortschreibung erstmalig bis 22.12.2019 und danach alle sechs Jahre.
  3. Hochwasserrisikomanagement-Pläne
    Erstmalig zum 22.12.2015 – Fortschreibung erstmalig bis 22.12.2021 und danach alle sechs Jahre
Zeitplan des 3-stufigen Hochwasserrisikomanagements im zweiten Zyklus | Auf einer Zeitachse sind die drei Schritte des Hochwasserrisikomanagements eingetragen und benannt: Vorläufige Risikobewertung bis Dezember 2018, Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten bis Dezember 2019 und Hochwasserrisikomanagement-Pläne bis Dezember 2021. Danach Aktualisierung alle sechs Jahre. Über den drei Schritten steht als Ziel: Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen Die drei Stufen des Hochwasserrisikomanagements mit Umsetzungsfristen

Stufe 1

Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos beziehungsweise die Fortschreibung der Risikokulisse ist eine grobe Bestandsanalyse, in der die Gewässer ermittelt werden, an denen ein besonderes Hochwasserrisiko besteht (Risikogewässer). Das Netz von zusammenhängenden Risikogewässerabschnitten wird als Risikokulisse bezeichnet.

Stufe 2

Für die Gewässer, an denen ein besonderes Hochwasserrisiko besteht, werden Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten neu erarbeitet oder bestehende Karten aktualisiert. Die Karten werden für verschiedene Hochwasserszenarien erstellt: häufige, mittlere und extreme Hochwasserereignisse.
Hochwassergefahrenkarten stellen überflutete Flächen und Wassertiefen dar. Hochwasserrisikokarten geben Informationen über die Flächennutzung und die Anzahl der betroffenen Einwohner in den überschwemmten Gebieten.

Stufe 3

Auf Basis der Karten werden Hochwasserrisikomanagement-Pläne erarbeitet. Die Pläne beinhalten Ziele und Maßnahmen, wie Hochwasserschäden zukünftig reduziert werden können. Dazu gehören alle Maßnahmen, die der Vermeidung von Risiken, dem Hochwasserschutz, der Vorsorge oder der Regeneration nach Hochwasserereignissen dienen. Als Beispiele können die Verbesserung des natürlichen Wasserrückhalts, hochwasserangepasstes Bauen, Überlegungen zum Katastrophenschutz, das Freihalten von Überschwemmungsgebieten, die Hochwasserwarnung oder der Wiederaufbau nach großen Hochwasserereignissen genannt werden.
Durch die Überprüfung und Aktualisierung der Stufen im 6-Jahres-Rhythmus können die Ergebnisse stets an veränderte Bedingungen (z.B. auch Klimawandel) angepasst werden. Es wird geprüft, wie wirksam die umgesetzten Maßnahmen sind und ob sie zu einer Reduzierung der Hochwasserrisiken beigetragen haben.

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