Hochwasserrisikomanagement-Pläne

Die Hochwasserrisikomanagement-Pläne beschreiben, wie die Akteure in den Flusseinzugsgebieten Donau, Rhein, Elbe und Weser mit dem Hochwasserrisiko umgehen wollen. Sie enthalten eine Bewertung des Hochwasserrisikos sowie Ziele und Maßnahmen zur Verringerung der Schäden beziehungsweise des Schadenspotenzials. Betrachtet werden dabei die Risiken für die vier Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeit/erhebliche Sachwerte. Die Grundlage für die Hochwasserrisikomanagement-Pläne sind die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten.

Ein Hochwasserrisikomanagement-Plan ist ein übergeordneter Plan auf strategischer Ebene, der verschiedene Arten von Maßnahmen umfasst. Neben gesetzlich verpflichtenden Maßnahmen enthält er auch freiwillige Maßnahmen, die in den sechs Jahren nach Fertigstellung des Hochwasserrisikomanagement-Plans umgesetzt werden sollen. Die bislang erfolgreiche Arbeit von Kommunen, Behörden und vielen weiteren Verantwortlichen wird dadurch in die Hochwasserrisikomanagement-Planung integriert.

Die Hochwasserrisikomanagement-Pläne beziehen sich auf zusammenhängende Flusseinzugsgebiete und werden in einem intensiven Beteiligungsprozess erarbeitet. Alle Institutionen, die zur Reduzierung des Hochwasserrisikos beitragen können, haben die Chance, sich aktiv in den Planungsprozess einzubringen. Sie erhalten so die Gelegenheit, sich mit dem Risiko auseinanderzusetzen und in geeigneter Weise zu reagieren.

Abstimmung über Grenzen hinweg

Hochwasser kennt keine Verwaltungsgrenzen. Die Hochwasserrisikomanagement-Pläne orientieren sich daher an naturräumlichen Einzugsgebieten. Die Bundesländer haben beschlossen, ab dem 2. Bearbeitungszyklus gemeinsame Hochwasserrisikomanagement-Pläne für jedes Flussgebiet zu erstellen, was im 1. Bearbeitungszyklus lediglich für die Elbe, nicht aber für Rhein, Donau und Weser erfolgt ist. Für Bayern wurde demnach im 2. Bearbeitungszyklus bei der Dokumentation und Veröffentlichung der Hochwasserrisikomanagement-Pläne auf eigenständige bayerische Pläne verzichtet. So wurde zum Beispiel für das bayerische Rhein-Einzugsgebiet im 2. Bearbeitungszyklus die Maßnahmenplanung im "Hochwasserrisikomanagement-Plan der Flussgebietseinheit Rhein 2021 - 2027" dokumentiert, der von der Flussgebietsgemeinschaft Rhein (FGG Rhein) für das gesamte deutsche Rheineinzugsgebiet koordiniert wird. Dies ändert jedoch nichts an der Risikobewertung und Maßnahmenplanung in bayerischen Regionen und Kommunen. Sie erfolgen wie bisher auf drei Ebenen: lokal, regional sowie landesweit. Gemäß dem Solidaritätsprinzip dürfen keine Maßnahmen enthalten sein, die sich nachteilig auf die Anlieger flussauf- oder flussabwärts auswirken.

Zudem werden auf Basis der nationalen Hochwasserrisikomanagement-Pläne auch Pläne auf internationaler Ebene erstellt. Die Koordination der drei Pläne mit bayerischer Beteiligung übernimmt hier die Internationale Kommission zum Schutz der Donau (ISKD), die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) und Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE).

Aktive Beteiligung interessierter Stellen

Hochwasserrisikomanagement-Pläne sind fachübergreifende Pläne. Die Aufgaben der Hochwasserrisikomanagement-Planung betreffen verschiedene Ressorts, Verwaltungsebenen und Hoheitsträger. Dies erfordert eine intensive Zusammenarbeit aller Akteure über eigene Zuständigkeitsabgrenzungen und Verwaltungsgrenzen hinweg.

Die Information der Bevölkerung und die aktive Beteiligung der interessierten Stellen ist ein wichtiges Grundprinzip der Hochwasserrisikomanagement-Pläne. Interessierte Stellen wie Kommunen, Behörden, Träger überörtlicher Infrastruktur und Organisationen des Katastrophenschutzes werden frühzeitig informiert und in geeigneter Form an der Festlegung von Zielen und Maßnahmen beteiligt.

Die Hochwasserrisikomanagement-Pläne werden mit anderen Richtlinien (zum Beispiel Wasserrahmenrichtlinie) koordiniert, um den Informationsaustausch zu fördern und Synergieeffekte zu erzielen.

Für die Hochwasserrisikomanagement-Pläne muss eine Strategische Umweltprüfung. nach § 75 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) in Verbindung mit § 14 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) durchgeführt werden, im Rahmen derer jeweils ein Umweltbericht erstellt wird.

Ziele und Maßnahmen

In den HWRM-Plänen sollen sowohl angemessene Ziele für das Hochwasserrisikomanagement festgelegt als auch Maßnahmen benannt werden, die alle Aspekte des Hochwasserrisikomanagements umfassen, mit deren Hilfe diese Ziele erreicht werden sollen. In Deutschland werden für das Hochwasserrisikomanagement folgende grundlegende Ziele festgelegt:

  • Vermeidung neuer Risiken (im Vorfeld eines Hochwassers) im Hochwasserrisikogebiet.
  • Reduktion bestehender Risiken (im Vorfeld eines Hochwassers) im Hochwasserrisikogebiet.
  • Reduktion nachteiliger Folgen während eines Hochwassers.
  • Reduktion nachteiliger Folgen nach einem Hochwasser.

Aktualisierung der Hochwasserrisikomanagement-Pläne

Die Hochwasserrisikomanagement-Planung ist ein kontinuierlicher Prozess und eine Daueraufgabe. Nach der Erstveröffentlichung 2015 sind die Hochwasserrisikomanagement-Pläne alle sechs Jahre zu überprüfen und an neue Erkenntnisse anzupassen. Dies erfolgte erstmals bis zum 22.12.2021 für die aktuellen Hochwasserrisikomanagement-Pläne. Dabei wurden der Klimawandel und die in den ersten Hochwasserrisikomanagement-Plänen erreichten Fortschritte berücksichtigt. Die nächste Überprüfung und Anpassung der Pläne erfolgt bis zum 22.12.2027.

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