Zuständige Behörden und Planungsebenen

Hochwasserrisikomanagement betrifft verschiedene Aufgabenbereiche und Ebenen. Die beteiligten Institutionen müssen sich über ihren eigenen Zuständigkeitsbereich hinaus abstimmen. Wenn alle an einem Strang ziehen, lässt sich mehr erreichen als im Alleingang.

Die Wasserwirtschaftsverwaltung liefert die fachlichen Grundlagen

Laut Art. 45 des Bayerischen Wassergesetzes ist für das Hochwasserrisikomanagement das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) zuständig. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) mit der Organisation der Umsetzung beauftragt. Das Bayerisches Landesamt für Umwelt hat die fachlichen Grundlagen erarbeitet, zu denen insbesondere die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos und die Hochwassergefahren- und -risikokarten gehören. Dabei wurde das Bayerische Landesamt für Umwelt von den Wasserwirtschaftsämtern mit ihren örtlichen Fachkenntnissen unterstützt.

Hochwasserrisikomanagement – eine Aufgabe für viele

Hochwasserrisikomanagement geht deutlich über den Aufgabenbereich der Wasserwirtschaft hinaus. Dies zeigt sich insbesondere anhand der Hochwasserrisikomanagement-Pläne. Sie beinhalten Maßnahmen der Raumordnung, der Bauleitplanung, des Naturschutzes und vieler anderer Bereiche. Wichtig ist, dass alle verantwortlichen Stellen sich aktiv einbringen. Jeder kann mit Maßnahmen aus seinem Zuständigkeitsbereich zur Risikominderung beitragen.

Mit der fachübergreifenden Koordinierung des Hochwasserrisikomanagements in Bayern ist die "Bayerische Plattform Naturgefahren" (BayPlaNat) beauftragt. Unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz sorgt dieses Gremium für einen regelmäßigen Informationsaustausch mit den Mitgliedern, erarbeitet Methoden, klärt Zuständigkeiten und die Finanzierung von Teilschritten. Folgende Ressorts und Verbände gehören der Bayerischen Plattform Naturgefahren an:

Eine zentrale Rolle spielen die Städte und Gemeinden. Sie werden unmittelbar mit dem Hochwasser und seinen Folgen konfrontiert. Als Träger der kommunalen Planungshoheit sowie in ihrer Funktion als örtliche Sicherheitsbehörden haben sie die Möglichkeit, das Hochwasserrisiko durch geeignete Vorsorgemaßnahmen zu beeinflussen und ihre Bürger einzubinden.

Daneben können sich in geeigneter Form auch andere interessierte Stellen wie beispielsweise Verbände in die Erarbeitung von Hochwasserrisikomanagement-Plänen einbringen.

Lokal bis international – Die Planungsebenen im Hochwasserrisikomanagement

Hochwasser kennt keine Verwaltungsgrenzen. Nötig ist daher eine Betrachtungsweise, die sich an natürlichen Flusseinzugsgebieten orientiert.

Bayern hat Anteil an den Flussgebietseinheiten des Rheins, der Donau, der Elbe und in geringem Umfang der Weser. Über die internationalen und nationalen Flussgebietsgemeinschaften sowie die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) stimmt sich Bayern intensiv mit seinen Nachbarn ab.

Für das Hochwasserrisikomanagement innerhalb Bayerns kann auf 20 Planungsräume zurückgegriffen werden (zum Beispiel Oberer Main, Lech, Inn). Diese unterteilen sich wiederum in 46 Planungseinheiten. Hier können regionale und lokale Aspekte berücksichtigt werden.

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