FAQ: Gewässer-Nachbarschaften

Die Gewässer-Nachbarschaften bieten einmal im Jahr auf Landkreisebene eine kostenlose Informationsveranstaltung an, um die Unterhaltungspflichtigen (Gemeinden, Städte, Wasser- und Bodenverbände) bei ihren Aufgaben zu unterstützen. Dabei geht es nicht nur um reinen Wissenstransfer, sondern auch um den Erfahrungsaustausch zwischen den Unterhaltungspflichtigen, denn Gewässer machen an Gemeindegrenzen nicht Halt.

Die Gewässer-Nachbarschaftstage sind in der Regel für die Unterhaltungspflichtigen vorgesehen, also für die Gemeinde und etwaige Verbände. In begründeten Sonderfällen können bei berechtigtem Interesse auch Bürger teilnehmen. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Gemeinde und an den Nachbarschaftsberater Ihres Landkreises.

Bei kleinen Gewässern ist die Gemeinde unterhaltungspflichtig und für Sie Ihr Ansprechpartner. Bei den größeren Gewässern ist das örtlich zuständige Wasserwirtschaftsamt die richtige Kontaktperson.

Kontaktieren Sie das zuständige Landratsamt. Darüber hinaus können Sie sich bei rein fachlichen Fragen auch an das örtlich zuständige Wasserwirtschaftsamt wenden.

Der Umfang der Gewässerunterhaltung ist im § 39 WHG gesetzlich definiert. Dabei geht es nicht nur um die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses, sondern es geht auch darum, das Gewässer ökologisch zu entwickeln, zum Beispiel durch eine Bepflanzung der Ufer. Die wesentliche Umgestaltung des Gewässers und seiner Ufer ist ein Gewässerausbau (§ 67 WHG), der ein Wasserrechtsverfahren und eine Erlaubnis benötigt. Im Zweifelsfall nehmen die mit der Unterhaltungsaufgabe Verpflichteten frühzeitig Kontakt mit ihrer Wasserrechtsbehörde oder dem örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt auf.

Die Gewässerunterhaltung ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit. Der einzelne Bürger kann nicht bestimmte Unterhaltungsarbeiten einfordern. Da die Gewässerräumung einen wesentlichen Eingriff in das Ökosystem des Gewässers bedeutet, sollte sie nur durchgeführt werden, wenn sie unbedingt erforderlich ist (zum Beispiel alle 5 Jahre). Sie dient nicht dazu, die Abflussverhältnisse zu verbessern, sondern lediglich sie wiederherzustellen. Auf Dauer sollte versucht werden, die Ursachen der Verschlammung zu finden und zu beheben.

Ja, denn die Gewässerunterhaltung erfolgt unabhängig vom Eigentum. Eigentümer und Anlieger haben die notwendigen Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung zu dulden und dürfen nichts veranlassen, was die Unterhaltung erschweren würde. Allerdings müssen ihnen die Unterhaltungsarbeiten rechtzeitig vorher angekündigt werden.

Uferanbrüche sind Teil der eigendynamischen Entwicklung von Gewässern. Der betroffene Grundstückseigentümer hat zwar das Recht, auf eigene Kosten das Ufer wiederherzustellen, aber dies muss fachgerecht erfolgen (zum Beispiel durch den Einsatz ingenieurbiologischer Bauweisen) und in Abstimmung mit dem Unterhaltungspflichtigen. Vielleicht können aber auch andere Lösungen gefunden werden: zum Beispiel durch Kauf des Grundstücks durch den Unterhaltungspflichtigen. Damit könnten die eigendynamischen Entwicklungen des Gewässers zugelassen werden.

Auf Landkreisebene gibt es örtliche Biberberater, die helfen und vermitteln. Wenden Sie sich diesbezüglich an die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt.

Am Gewässer bzw. in seinem Überschwemmungsbereich dürfen keinerlei Ablagerungen erfolgen wie zum Beispiel Komposthaufen oder Holzlager. Ferner ist die Errichtung von Zäunen oder Treppen verboten. Das Gewässer muss für die Unterhaltungspflichtigen zugänglich sein und die Eigendynamik des Gewässers darf nicht eingeschränkt werden. Eine Wasserentnahme mittels Pumpen aus dem Gewässer ist in der Regel nicht erlaubt bzw. bedarf der behördlichen Genehmigung. Nur mit Handschöpfgeräten (zum Beispiel einer Gießkanne) darf Wasser entnommen werden. Pflanzungen am Gewässer und Ufergestaltung sind mit den Unterhaltungspflichtigen abzustimmen: Die Wurzeln von standortgerechten Gehölzen sichern zum Beispiel auch die Ufer und schützen somit das Grundstück.

Sehr positiv wirkt sich zum Beispiel das Zulassen und Fördern von natürlichem Pflanzenbewuchs in breiten Streifen beidseits der Ufer aus. Hierfür muss man nicht viel tun: Die standorttypische Vegetation stellt sich in der Regel von allein ein, wenn die entsprechenden Bereiche sich selbst überlassen und nicht mehr gemäht werden.

Neben Kräutern und Stauden stellen auch standortgerechte Gehölze mit uferbefestigenden Eigenschaften, wie sie zum Beispiel Weiden und Erlen besitzen, eine ökologische Aufwertung dar. Diese kann man in Absprache mit den Unterhaltungspflichtigen pflanzen, wenn man nicht warten will, bis sie sich von allein ansamen. Ist das Grundstück groß genug, kann man dem Gewässer Platz für eine eigendynamische Entwicklung, d.h. eine Verlagerung des Laufes, "einräumen". Wie das sinnvollerweise aussehen kann, hängt vom Ausgangszustand und vielen Faktoren ab und ist unbedingt mit dem Unterhaltungspflichtigen abzusprechen. Durch die Gewässerdynamik entstehen größere und vielgestaltige Flächen in der Wasserwechsel-/Übergangszone zwischen Wasser und Land: Natürliche Lebensbereiche für viele Pflanzen und Tiere, die ökologisch besonders wertvoll und heutzutage relativ rar sind.

Im Rahmen der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2013) kann die Gewässerunterhaltung auf Basis eines Gewässerentwicklungskonzeptes mit bis zu 30% gefördert werden. Den vollen Fördersatz von 30% gibt es nur, wenn der Zuwendungsempfänger im gleichen Jahr oder im Vorjahr an einem Gewässer-Nachbarschaftstag teilgenommen hat. Ansonsten beträgt der Fördersatz 25%. Zuwendungsempfänger können Kommunen, kommunale Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände sowie Landschaftspflegeverbände sein. Bei Fragen zum Thema Förderung wenden Sie sich bitte frühzeitig (vor Maßnahmenbeginn) an das zuständige Wasserwirtschaftsamt.

Wie kann ich mich als Unterhaltspflichtiger (zum Beispiel Gemeinde) auf Hochwasser vorbereiten und vor Hochwasser schützen? Die Arbeitshilfe der Gewässer-Nachbarschaften (siehe Themen: Hochwasser) gibt dazu viele Tipps und Hinweise.

Viele Gemeinden unterstützen sogenannte Bachpatenschaften, bei denen Bürger mithelfen können. Wenn Sie sich längerfristig selbst stärker engagieren wollen, können Sie eine solche Patenschaft auch selbst gründen. Hinweise über die Aufgaben finden Sie auf den Internetseiten der Gewässer-Nachbarschaften, ein Vertragsmuster ist im Internet des Umweltministeriums zu finden. Außerdem gibt es kommunale Arbeitskreise oder auch einzelne Aktionen, wie zum Beispiel "Ramadama-Tage".
Bitte Fragen Sie in Ihrer Gemeinde nach.

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