Gewässerentwicklungskonzepte an nichtstaatlichen Gewässern in Bayern

Zuständig für die Unterhaltung und den Ausbau der kleinen Gewässer in Bayern, den sog. Gewässern dritter Ordnung, sind die Gemeinden bzw. die Wasser- und Bodenverbände. Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) stellen als rechtlich unverbindliche Fachkonzepte eine wichtige Grundlage für die Art und den Umfang der erforderlichen Maßnahmen dar. GEK werden daher vom Freistaat Bayern gefördert.

Die Bayernkarte gibt eine Übersicht über die bereits in den Gemeinden vorhandenen GEK (Stand: August 2023): Dargestellt sind Gemeinden mit GEK für das gesamte Gemeindegebiet (42%), mit mehreren GEK (4%) bzw. mit mindestens einem GEK (3%) im Gemeindegebiet. In ungefähr der Hälfte aller Gemeinden Bayerns (51%) gibt es bislang keine Gewässerentwicklungskonzepte.

Die Gewässer-Nachbarschaften Bayern beraten und informieren die Gemeinden in ganz Bayern bei der naturnahen Gewässerunterhaltung und stellen dazu Arbeitshilfen bereit.

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