Gesetze zum Bodenschutz

Bundesbodenschutzgesetz

Seit 1998 schützt das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) die Böden in Deutschland. Das BBodSchG definiert unter anderem, dass die natürlichen Bodenfunktionen nachhaltig zu sichern und schädliche Bodenveränderungen abzuwehren oder zu sanieren sind.

Wichtige, gesetzlich geschützte Bodenfunktionen sind: Lebensraum, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Rückhalte- und Filtervermögen für Schadstoffe, Säurepuffer, Archiv der Natur- und Kulturgeschichte und Natürliche Ertragsfähigkeit.

Bundesbodenschutzverordnung

Die Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) bestimmt das fachliche Vorgehen und die Qualität. Wie müssen Bodenveränderungen oder Altlasten untersucht, bewertet und saniert werden? Welche Vorsorge oder Gefahrenabwehr ist gegen schädliche Bodenveränderungen zu treffen? Normen (DIN, EN, ISO) liefern dazu die technischen Untersuchungsvorschriften im Anhang der BBodSchV.

Hügelige Landschaft mit hellgrünem Getreideaufwuchs im Frühling. Böden sichern unsere Ernährung

Bayerisches Bodenschutzgesetz

Das Bayerische Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) von 1999 ist das Ausführungsgesetz zum Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG). Darin sind unter anderem die Mitteilungspflichten über schädliche Bodenveränderungen und die Zuständigkeiten in Bayern geregelt. Alle Bundesländer verfügen über Ausführungsgesetze, die regelmäßig fortgeschrieben werden - das BayBodSchG zuletzt im März 2019.

Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts in Bayern

Wie arbeiten die Behörden im bayerischen Bodenschutz zusammen? Wo liegen die Grenzen der Zuständigkeiten? Und wer darf fachlich beraten? Das regelt die Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts in Bayern (BayBodSchVwV).

Merkblätter der bodenschutzfachlichen Behörden geben Handlungsempfehlungen für Bayern: Zum Beispiel zur Untersuchung und Bewertung von schädlichen Bodenveränderungen oder historischen Erkundung von Verdachtsflächen.

Erläuterungen im vorhergehenden Text. Gesetze zum Bodenschutz

Bayerisches Bodenschutzprogramm

Bayern hat seit 1991 ein Bodenschutzprogramm, das 2006 fortgeschrieben wurde. Ein Ziel ist die bayernweite, bodenkundliche Kartierung als wichtige fachliche und digitale Grundlage für den Bodenschutz.

Das Bayerische Bodenschutzprogramm setzt auf die bodenschutzfachlichen Instrumente der Vorsorge und nachhaltige Nutzung von Böden. Schädliche Bodenveränderungen und Bodenverluste sind zu vermeiden oder zu minimieren.

Weiterführende Informationen

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